Geschenkt!

27.04.2018

Es ist noch fast genau ein halbes Jahr bis zur Landtagswahl und Schwarz-Grün ist bereits voll im Wahlkampfmodus. Das zeigt sich daran, dass die Landesregierung munter Geschenke verteilt, die sie über die Wahl retten soll: die Kommunen bekommen die Hessenkasse, die hessischen Eltern werden – zumindest teilweise – von den Kita-Gebühren befreit. Ob Schäfer, Beuth und Co. dafür, wie von ihnen erhofft, ausreichend Stimmen für eine schwarz-grüne Mehrheit geschenkt bekommen, wird sich am Abend des 28. Oktober zeigen. Dass sie mit diesen Schnellschüssen das Land auf lange Sicht nicht weiterbringen, ist jetzt bereits ersichtlich. Lediglich in den Feldern, in denen die Ideen der Opposition Eingang gefunden haben, können sich Chancen für Hessens Zukunft ergeben.

Kultusministerium kündigt nur an anstatt zu handeln

Vier Jahre intensive Auseinandersetzung mit bildungspolitischen Fragen und Herausforderungen. Vier Jahre inhaltliche Vertiefungen mit Experten in einzelnen thematischen Anhörungen. Vier Jahre konstruktive Arbeit, unterstützt durch die ständigen beratenden Mitglieder und Sachverständigen. Die Enquetekommission ‚Kein Kind zurücklassen – Rahmenbedingungen, Chancen und Zukunft schulischer Bildung in Hessen‘, im Jahr 2014 auf Initiative der Opposition eingesetzt, konnte in dieser Woche ihren Abschlussbericht beschließen.

In vielen zentralen Themen konnten gemeinsame Handlungsempfehlungen auf den Weg gebracht werden, ohne auf eigene Schwerpunkte verzichten zu müssen, resümierte der schulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Wolfgang Greilich. „Die Enquetekommission lebte von der inhaltlichen und sachorientierten Debatte. Deshalb haben wir zusätzliche Themen wie die Digitalisierung und die Beschulung von Flüchtlingen aufnehmen und uns mit der veränderten Lebenswirklichkeit und den aktuellen Herausforderungen auseinandersetzen können“, so Greilich. Für ein optimales Schul- und Bildungssystem sehen die Freien Demokraten jedoch weitere Erfordernisse. So habe sich beispielsweise über mehrere Themengebiete hinweg herauskristallisiert, dass Schulen heute mehr denn je auf multiprofessionelle Teams und flexible Lösungsmöglichkeiten – orientiert an den tatsächlichen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler – angewiesen seien. „Es wäre ein großer Erfolg, wenn die gemeinsamen Handlungsempfehlungen Eingang in die hessische Bildungspolitik und das Handeln der Landesregierung finden können. Allerdings ist der Handlungsbedarf groß, wenn es darum geht, die beste Förderung und Bildung für alle Schüler zu gewährleisten“, stellte Greilich fest.

Dass das Kultusministerium nach dem Motto „nichts sehen – nichts hören – nichts sagen“ weiter vorgeht, offenbarte sich schon am darauffolgenden Tag. Auf das drängende Problem des Unterrichtsausfalls an Hessens Schulen – die Landesschülervertretung hatte hierzu eine Befragung mit erschreckendem Ergebnis durchgeführt – antwortete Kultusminister Lorz mit der Ankündigung, eine Datenprüfung vornehmen zu wollen. „Die von Ihnen angekündigte Prüfung, inwieweit die Datenbasis zu ausgefallenen Schulstunden ausgebaut werden kann, ist vollkommen unzureichend und klingt nach einem Manöver, um sich über die Landtagswahl zu retten“, beanstandete Greilich. In anderen Bundesländern sei es längst möglich, den Unterrichtsausfall, seine Gründe und ausgefallene sowie vertretene Stunden zu erfassen. Warum dies in Hessen nicht möglich sei, erschließe sich dem schulpolitischem Sprecher nicht. Er forderte den Kultusminister auf, die von den Freien Demokraten eingeführte 105-prozentige Lehrerversorgung aufrechtzuerhalten und sich nicht weiter hinter gewollter Ahnungslosigkeit zu verstecken.

 

Landesregierung stellt Kitas kostenfrei anstatt zu stärken

Bildung fängt nicht erst in der Schule an. Es ist ein Kernanliegen der Freien Demokraten, dass alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft die Chance haben, ihr volles Potential zu entfalten und die beste Grundlage für einen eigenverantwortlichen, erfolgreichen Start in ihr Leben legen zu können. Die FDP-Landtagsfraktion, allen voran ihr Vorsitzender René Rock, hat deshalb die Förderung und Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuung als eines der wichtigsten Zukunftsthemen in ihren Fokus genommen. Nachdem die Freien Demokraten bereits Gesetze zur Stärkung der Elternrechte und für mehr Wahlfreiheit bei Betreuungsplätzen vorgelegt haben, wurde in dieser Plenarwoche ihr dritter Gesetzentwurf für eine Qualitätsoffensive in den Kindertagesstätten in erster Lesung beraten. „Mit den von uns eingebrachten Gesetzen wollen wir die Entwicklung und die speziellen Bedürfnisse der Kinder verstärkt in den Mittelpunkt stellen“, betonte Rock anlässlich der ersten Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB).

Der Gesetzentwurf der Freien Demokraten sieht unter anderem vor, bis 2024 mehr als 7.000 Erzieherinnen und Erzieher in die Kindertagesstätten zu bringen, die mittelbare pädagogische Arbeit anzuerkennen sowie die Leitung freizustellen. Dabei stellt der Fachkräftemangel schon jetzt eine enorme Herausforderung dar. „Die Gewinnung des Fachpersonals stellt eine große Kraftanstrengung dar. Deshalb wollen wir die Arbeits- und Rahmenbedingungen der pädagogischen Fachkräfte verbessern und die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher und den Beruf insgesamt attraktiver gestalten“, erläuterte Rock. In einem Begleitantrag forderte die FDP-Fraktion die Landesregierung deshalb außerdem auf, einen Runden Tisch zur Kinderbetreuung einzusetzen und ein Konzept zu erarbeiten, durch das die Ausbildung für den Erzieherberuf, wie bei anderen Berufen auch, vergütet werden kann.

Auch der FDP-Vorschlag zur Stärkung der Elternrechte stand nochmals auf der Agenda der Plenarsitzung. Analog zum Schulsystem wollen die Freien Demokraten den Kita-Eltern eine Stimme geben und eine demokratisch legitimierte Elternvertretung einsetzen. Auch die Landesregierung hat diese Notwendigkeit inzwischen offenbar erkannt und einen eigenen Antrag mit gleichlautendem Ziel – der Einsetzung eines Landeselternbeirats – eingebracht. In Vorbereitung auf die dritte Lesung soll nun an einer gemeinsamen gesetzlichen Regelung gearbeitet werden.

Die Maßnahmen der Freien Demokraten zielen auf den Ausbau der Qualität und Quantität. Erst wenn sich die Kindertagesstätten in der Lage befänden, beziehungsvolle Pflege und bestmögliche individuelle Begleitung und Unterstützung für jedes Kind zu realisieren, dann könnten Kita-Plätze nach Ansicht der Freien Demokraten auch kostenlos angeboten werden. Da in Hessen aktuell jedoch 23.000 Krippenplätze und weitere 10.000 Kindergartenplätze fehlen, setze die schwarz-grüne Landesregierung nach wie vor falsche Prioritäten. Die von ihr in dieser Woche beschlossene Gebührenfreiheit sei ein vorzeitiges Wahlgeschenk auf Kosten der Kinder, Eltern und Kindertagesstätten, kritisierte Rock.

 

Koalition folgt FDP und entlastet Kommunen

Ein weiteres Wahlgeschenk von Schwarz-Grün bekamen in dieser Woche die Kommunen. Mit der so genannten Hessenkasse sollen sie ab Juli 2018 Unterstützung erhalten, um sich von Kassenkrediten zu entschulden. Das Konzept dahinter: jede Kommune, die teilnimmt, zahlt 25 Euro je Einwohner und Jahr in die Hessenkasse ein und erhält Unterstützung mindestens in Höhe des Eigenbetrags. So sollen Kassenkreditschulden spätestens in 30 Jahren komplett abgebaut sein. 2048 übernimmt die Hessenkasse dann jene Schulden, die die Kommunen bis dahin nicht getilgt haben.

Was von der Absicht zwar gut gemeint sei, sei in der Umsetzung nicht gut gemacht, kritisierten die Freien Demokraten. Von Anfang an hatten sie darauf hingewiesen, dass die Hessenkasse das „größte kommunale Umverteilungsprogramm“ sei, das es in Hessen je gab, sondern auch „unfair und leistungsfeindlich“ sei.  Ihre Kritik wurde in der Anhörung des Gesetzentwurfes bestätigt. Insbesondere Gewerbesteuerumlage und ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit war von Sachverständigen, wie auch bereits vorher mehrfach von der FDP-Fraktion, in Frage gestellt worden.

Der Kritik von mehreren Seiten nahm sich die Landesregierung offenbar an – und in Vorbereitung auf die zweite Lesung Änderungen am Gesetz vor. So wurde unter anderem die Gewerbesteuerumlage aus dem Gesetz gestrichen, was Jörg-Uwe Hahn sehr begrüßte: „Die Koalition folgt damit einem Vorschlag der Freien Demokraten, der die Kommunen um 1,8 Milliarden Euro entlasten wird. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um die Kommunen auch zukünftig solide aufzustellen. Die Gewerbesteuerumlage hätte eine große Ungerechtigkeit für die hessischen Kommunen bedeutet.“ Eine grundsätzliche Ungerechtigkeit bleibt für Hahn aber nach wie vor bestehen: das verabschiedete Gesetz beachtet das Verursacherprinzip zu wenig. Dabei hatten die Freien Demokraten auch hier Verbesserungsmöglichkeiten vorgeschlagen: „Eine Beteiligung der Kommunen, gemessen an der Wirtschaftskraft, hätte zum Beispiel dazu beitragen können, das Verursacherprinzip zu verankern und damit die Hessenkasse ein Stück gerechter zu machen.“ Schließlich enthielt sich die FDP-Fraktion bei der Verabschiedung des Gesetzes, weil sie das Ziel der Entschuldung grundsätzliche teilt.

Link zur Pressemitteilung

 

Schwarz-Grün schwächt Datenschutz in Hessen

Ab dem 25. Mai 2018 gilt auch in Hessen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Ziel der Verordnung ist ein weitestgehend einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union, das personenbezogene Daten stärker schützt. Hierfür muss auch das hessische Datenschutzrecht angepasst werden.

Kurz vor knapp legte die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf vor, der in der vergangenen Plenarwoche abschließend beraten werden musste. Doch auch nach der zweiten Lesung und selbst nach Vorlage eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen blieb aus Sicht der FDP-Fraktion erheblicher Änderungsbedarf am Gesetzentwurf bestehen. Aus diesem Grund legten die Freien Demokraten in dieser Woche einen weiteren Änderungsantrag vor – nachdem der erste mit den Stimmen von Schwarz-Grün bereits abgelehnt worden war, der auch die Anregungen aus der umfangreichen Anhörung berücksichtigt.

Die Sachverständigen hatten vor allem Kritik daran geübt, dass Schwarz-Grün im Informationsfreiheitsgesetz eine Bereichsausnahme für Polizeibehörden und Verfassungsschutz vorsahen. „Eine solche Totalausnahme ist in keinem anderen Land bzw. dem Bund gesetzlich normiert“, begründete Dr. h. c. Jörg-Uwe Hahn den Antrag seiner Fraktion auf Streichung dieses Passuses. Eine generelle Verweigerung eines Anspruchs der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang sei entgegen der Gesetzesbegründung auch aus Sicherheitsinteressen nicht angezeigt. Vielmehr könnten Sicherheitsinteressen durch Abwägung im Einzelfall beachtet und gewahrt werden, betonte Hahn. Dahingegen forderten die Freien Demokraten in ihrem Antrag eine Bereichsausnahme für die berufsständischen Körperschaften öffentlichen Rechts und deren Versorgungseinrichtungen. Wenn Schwarz-Grün diese für Industrie- und Handelskammern bzw. für Handwerkskammern vorsehe, sollte dies auch für die Selbstverwaltungsorganisationen der Freien Berufe gelten.

Schließlich wurde das Gesetz ohne weitere Änderungen in der dritten Lesung mit den Stimmen von CDU und Grünen verabschiedet. „Das Ziel, das hohe Datenschutzniveau, das wir hier in Hessen bisher hatten und auf das wir wirklich stolz sein konnten, auch nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zu erhalten, ist gescheitert“, beklagte Hahn. Er bedauerte, dass der Satz, Hessen sei im Datenschutz vorn, nun nicht mehr gelte und das Hessische Datenschutzrecht einem modernen Datenschutzgesetz nicht gerecht werde.