Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz

  • Für ein modernes und rechtssicheres hessisches Datenschutzgesetz bedarf es weiterer Änderungen
  • Bereichsausnahme für Polizeibehörden und Verfassungsschutz streichen
  • Benachteiligung der Freien Berufe beseitigen

WIESBADEN – Anlässlich der heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfes für ein Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz erklärte der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Auch nach Vorlage eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen bleibt erheblicher Änderungsbedarf bestehen. Die FDP-Fraktion hat nochmals einen, auf Anregungen aus der umfangreichen Anhörung basierenden, Änderungsantrag vorgelegt. Danach soll beispielweise die von Schwarz-Grün vorgesehene Bereichsausnahme für Polizeibehörden und Verfassungsschutz gestrichen werden.“

Hahn weiter:

„Eine solche Totalausnahme ist in keinem anderen Land bzw. dem Bund gesetzlich normiert. Eine generelle Verweigerung eines Anspruches der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang ist entgegen der Gesetzesbegründung auch nicht aus Sicherheitsinteressen angezeigt. Vielmehr können Sicherheitsinteressen durch Abwägung im Einzelfall beachtet und gewahrt werden. Genau dieser Abwägungsprozess ist deshalb auch in den Regelungen zur Informationsfreiheit anderer Ländern zu finden. In Hessen wollen CDU und Innenministerium damit ihre Desinformationsstrategie gesetzlich verankern und die Grünen machen einfach mit. Zum anderen nehmen die Freien Demokraten – anders als Schwarz-grün – das Selbstverwaltungsrecht der Freie Berufe sehr ernst und  beantragen, dass auch für die berufsständischen Körperschaften öffentlichen Rechts und deren Versorgungseinrichtungen eine Bereichsausnahme gelten soll. Die Selbstverwaltungsorganisationen der Freien Berufe sollen genauso behandelt werden, wie Schwarz-Grün dies für die Industrie- und Handelskammern bzw. die Handwerkskammern vorsieht.

Ich fordere die Koalitionsfraktionen auf, in den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfes weitere Änderungen mitzutragen. Andernfalls ist zu befürchten, dass das Ziel, durch die Novelle des Datenschutzgesetzes, das hohe Datenschutzniveau, das wir hier in Hessen haben und auf das wir wirklich stolz sein können, auch nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erhalten, nicht erreichen können“