Regierung ohne Erklärung

05.04.2019

In der dritten Sitzungswoche der neuen Wahlperiode hat Schwarz-Grün erstmals seit mehreren Jahren auf eine Regierungserklärung verzichtet. Dabei gibt es in Hessen so viele Dinge, die die alte und neue Landesregierung endlich anpacken müsste. Ob die Belastung durch Bürokratie, der Schutz der hessischen Bürgerinnen und Bürger oder die vorhandene Rechtsunsicherheit – Hessen hat konkrete Handlungsbedarfe. Und die Opposition zahlreiche Ideen.

Hessen soll Bürokratie-TÜV einführen

Hessen erstickt in Bürokratie. Bürgerinnen und Bürger, kleine und große Unternehmen, Selbstständige und Start-ups – sie alle leiden unter bürokratischen Vorschriften, die auf europäischer, Bundes- und Länderebene jedes Jahr zusätzlich eingeführt werden. Das hessische Vergaberecht belastet den Mittelstand und das Handwerk sogar so sehr, dass sich immer weniger Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.

„Es darf nicht sein, dass regionale Unternehmen nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen und die rechtskonforme Ausschreibung für Städte zum Drahtseilakt wird. Wir brauchen stattdessen einen schlanken Staat, der Chancen bietet“, begründete Jürgen Lenders einen seiner Fraktion vorgelegten Antrag, in dem sie die Einführung eines Bürokratie-TÜVs fordert. „Hessen braucht einen Bürokratie-TÜV, der endlich dafür sorgt, dass die Bürokratie endlich weniger und nicht immer mehr wird“, forderte der Parlamentarische Geschäftsführer der Freien Demokraten.

Der Bürokratie-TÜV, ein unabhängiger Normenkontrollrat, solle bestehende und neue Gesetze und Verordnungen unter die Lupe nehmen und konkrete Empfehlungen für Vereinfachungen vorlegen. „Bürokratie kostet Zeit und Geld. Um sie wirksam zu bekämpfen, brauchen wir ein Preisschild für Gesetze und Verordnungen, damit Regierung und Verwaltung gezwungen werden, die von ihr erdachten Regelungen auch gut zu begründen“, erklärte Lenders die Idee. Der durch Bürokratie verursachte Arbeits- und Zeitaufwand solle schließlich mit Hilfe eines Bürokratiekostenrechners ermittelt werden.

 

Freie Demokraten wollen verkaufsoffene Sonntage zuverlässig regeln

Eigentlich sieht das Hessische Ladenöffnungsgesetz vor, dass Kommunen an vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von maximal sechs zusammenhängenden Stunden verkaufsoffene Sonn- bzw. Feiertage veranstalten dürfen. Ob Bad Vilbel, Limburg oder Michelstadt – in der jüngeren Vergangenheit sind überall in Hessen in letzter Minute verkaufsoffene Sonntage abgesagt worden, weil ihre Ausrichtung durch das Verwaltungsgericht untersagt wurde oder weil die Kommunen selbst wegen drohender Klagen die Genehmigungsanträge zurückgenommen haben. Das Gesetz sieht vor, dass die zusätzliche Ladenöffnung an ein Sonderereignis in Form von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gebunden ist. Regelmäßig wird der Charakter der Sonderereignisse von Gegnern der sonntäglichen Öffnung juristisch in Frage gestellt. Kleine Kommunen wie Gelnhausen mit ihrem Barbarossa-Markt sind genauso betroffen wie Frankfurt am Main mit der Buchmesse.

„Der Status Quo, dass nahezu jeder verkaufsoffene Sonntag erfolgreich beklagt werden kann, kann nicht weiter bestehen bleiben. Er schadet den Innenstädten und dem stationären Einzelhandel massiv“, fordert Dr. Stefan Naas. „Entscheidungen gegen eine Sonntagsöffnung werden oft kurzfristig getroffen, so dass den Veranstaltern bereits erhebliche Kosten beispielsweise für Werbung oder Personal entstanden sind. Kunden haben oft kein Verständnis für dieses Hin und Her“, kritisiert der wirtschaftspolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag.

Die Freien Demokraten haben in dieser Plenarwoche dem Landtag erneut einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie erreichen wollen, dass hessische Kommunen und Gewerbevereine verkaufsoffene Sonntage rechtssicher ausrichten können. Den Anlassbezug haben sie deshalb aus dem Gesetz gestrichen. Stattdessen sollen Kommunen das öffentliche Interesse einer Sonntagsöffnung belegen.

 

Hessen muss rechtliche Regelung für Schutzzonen um Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen finden

Gerade jetzt, in den Wochen vor Ostern, der Fasten- oder Passionszeit, mehren sich vor Einrichtungen, die Schwangerschaftskonfliktberatungen vornehmen, oft lautstarke und aggressive Proteste von Abtreibungsgegnern. Für beratungssuchende Frauen, die sich oftmals in einer ohnehin stark emotional belasteten Situation befinden, wird so der Gang zur gesetzlich vorgeschriebenen Beratung zum Spießrutenlauf.

Die Freien Demokraten in Hessen beobachten diese Situation mit zunehmender Sorge. „Schwangerschaftskonfliktberatungen müssen in einem sicheren Umfeld stattfinden und vertraulich, ergebnisoffen und ohne Beeinträchtigungen möglich sein“, findet Marion Schardt-Sauer. Die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag setzt sich deshalb für die Ausweisung von Schutzzonen um Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ein. Ein Vorhaben, das verfassungsrechtlich jedoch nicht leicht zu regeln ist. „Das Land muss eine rechtliche Regelung finden, die das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit dem Schutz beratungssuchender Frauen vereinbart“, erklärte Schardt-Sauer in der Debatte über einen vorliegenden Gesetzentwurf, der in dieser Plenarwoche erstmals beraten wurde. Nach der bevorstehenden Expertenanhörung wollen die Freien Demokraten gemeinsam mit den anderen Fraktionen eine rechtskonforme Lösung auf den Weg bringen, um schnellstmöglich Klarheit für die betroffenen Frauen, die Beratungsstellen und die Kommunen zu schaffen.

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Landtag spricht sich gegen Einsatz von Upload-Filtern aus

In der vergangenen Woche hatte das Europäische Parlament eine neue Richtlinie zur Reformierung des Urheberrechts beschlossen. Kreative, Autoren, Verlage oder Künstler sollen so vor der kostenlosen Nutzung ihrer Werke im Netz besser geschützt werden. Die Entscheidung ist vor allem bei Internetnutzern und der jüngeren Generation auf heftige Kritik gestoßen – und bei den Freien Demokraten. Im Ergebnis setze die Richtlinie nämlich auf den Einsatz von Upload-Filtern und gefährde so die Meinungsfreiheit. „Die Umsetzung wird den Internet-Konzernen überlassen und bringt damit die Gefahr mit sich, dass Upload-Filter installiert werden, die dann per Algorithmus regeln, was hochgeladen werden darf und was nicht. So besteht die dringende Gefahr automatisierter Zensur aufgrund staatlicher Vorgaben“, beanstandete Oliver Stirböck in der von den Freien Demokraten im Hessischen Landtag beantragten Debatte zum Thema. Um das berechtigte Interesse der Urheber am Schutz ihrer Werke und die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit der Bürger in Einklang zu bringen, gibt es aus Sicht der Freien Demokraten bessere Möglichkeiten. Beispielweise könne die Blockchain-Technologie eingesetzt werden, um Kreative automatisiert und unbürokratisch für die Verwertung ihrer Werke zu entlohnen. Schließlich formulierte Stirböck die Erwartung, dass die Bundesregierung, Upload-Filter bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht verhindere.