SCHARDT-SAUER zum Gesetzentwurf der Linken zu Schutzzonen

29.03.2019
  • Schnellschuss der Linken wird Anforderungen des Verfassungsrechts nicht gerecht
  • Schnellstmöglich Rechtssicherheit schaffen
  • Konstruktiv verfassungskonforme Lösung im Verfahren erarbeiten

WIESBADEN – Anlässlich der Pressekonferenz der Linken zu Gesetzentwurf zu Schutzzonen um Schwangerenberatungsstellen erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Marion SCHARDT-SAUER: „Wir sind ebenfalls der Ansicht, dass schnellstmöglich eine Regelung geschaffen werden muss, damit beratungssuchende Frauen nicht weiterhin den Protestaktionen vor Schwangerschaftsberatungsstellen ausgesetzt sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, gerade angesichts von Situationen, wie sie sich zum Beispiel in Frankfurt abgespielt haben. Der vorliegende Gesetzentwurf wird allerdings unseren Ansprüchen an Gründlichkeit nicht gerecht. Wenn es um so heikle verfassungsrechtliche Fragen geht, die eine Einschränkung des Versammlungsrechts bedeuten, muss man etwas mehr als einen Schnellschuss auf den Weg bringen. Ob der Begriff der „Bannmeile“, der sich üblicherweise auf Parlamente bezieht, hier richtig gewählt ist, darf bezweifelt werden. Das Argument, dass der Staat die verpflichtende Beratung uneingeschränkt ermöglichen muss, ist zwar korrekt in Bezug auf die Beratungsstellen, der Gesetzentwurf der Linken weitet die Schutzzone jedoch auch auf Arztpraxen und Kliniken aus. Weil wir das grundsätzliche Anliegen jedoch teilen, werden wir uns in den weiteren Beratungen im Landtag konstruktiv beteiligen. Nach einer Expertenanhörung sind wir bereit gemeinsam mit den Fraktionen des Landtags, eine rechtskonforme Lösung auf den Weg zu bringen, um schnellstmöglich Klarheit für die betroffenen Frauen, die Beratungsstellen und die Kommunen zu schaffen.“