Plenarbericht Mai

23.05.2016

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Deutlich bunter als sonst startete die Sitzung des Hessischen Landtags in dieser Woche. Der Grund: vor Beginn des Hessentags am Wochenende waren traditionesgemäß das Hessentagspaar sowie Herborns Bürgermeister Hans Benner zu Gast, um zu dem 10-tägigen Landesfest in Herborn einzuladen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem eine Regierungserklärung zum Kommunalen Schutzschirm, die Besoldung von Beamten, die von den Ministern Schäfer, Grüttner und Al-Wazir vorgeschlagene Deutschland-Rente, der Fall Böhmermann und der Hessische Klimaschutzplan auf der Agenda.

Freiwilligkeit des Kommunalen Schutzschirms zahlt sich aus

In seiner Regierungserklärung am Dienstag feierte Dr. Thomas Schäfer den kommunalen Schutzschirm als großen Erfolg. Und das ist er auch tatsächlich, denn mehr als 90 Prozent der rund 100 Städte, Gemeinden und Landkreise, denen das Land finanziell unter die Arme greift, liegen bei der Sanierung ihrer Haushalte im Soll oder sogar darüber. Was der Finanzminister dabei allerdings unerwähnt ließ: der Erfolg des Schutzschirms ist neben der Arbeit der Kommunalpolitiker vor Ort vor allem durch eine liberale Handschrift geprägt: „Es war die FDP, die einerseits klare und strenge Kriterien der Konsolidierung bei der Umsetzung des Schutzschirms und deren Kontrolle verlangt und andererseits keine Kommune zur Teilnahme gezwungen hat. Die Schutzschirmkommunen durften selbst entscheiden, ob und wie sie ihre Einsparziele erreichen. Dies wird durch individuelle Verträge des Landes mit den einzelnen Kommunen umgesetzt. Denn jede Situation vor Ort ist anders. Diese liberalen Prinzipien von Eigenverantwortung, Achtung der kommunalen Selbstverwaltung und Hilfe zur Selbsthilfe sind die Grundlage für den Erfolg des Schutzschirms“, wie Jörg-Uwe Hahn in seiner Rede in Erinnerung brachte. „Wir freuen uns, dass der Kommunale Schutzschirm erfolgreich Früchte trägt und hoffen, dass dieser Effekt nachhaltige Wirkung entfaltet auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung vielleicht nicht mehr so rosig ausfällt. Es ist daher gut, wenn wir in diesen guten Zeiten, die Haushalte der Kommunen fit für die nächsten Jahre machen. Besonders erfreulich ist, dass bereits einzelne Kommunen den kommunalen Schutzschirm werden verlassen können. Wir sehen außerdem positiv, dass fusionswillige Gemeinden zukünftig finanziell vom Land gefördert werden. Dies fordert die FDP schon seit längerem.“

Gleichzeitig wies Hahn auf die Gefahren für den weiteren Erfolg des Schutzschirms hin, die Schwarz-Grün mit ihrer Politik des Zwangs und des Drangsalierens befördert und plädierte dafür, stattdessen mehr Respekt vor den Leistungen der Kommunen aufzubringen: „Die Erlasse des Innenministers, der nun alle Kommunen zwingt, bestimmte Steuern zu erhöhen, sind ein Zwangsinstrument, das die kommunale Selbstverwaltung und die Freiheit der kommunalen Mandatsträger beschneidet. Sollte sich die wirtschaftliche Entwicklung eintrüben, sind diese Vorgaben ein Sprengsatz für die kommunale Selbstverwaltung, weil sie die Steuerspirale erneut in Gang setzen werden, ohne dass diese von den Mandatsträgern gestoppt werden könnte. Gerade Kommunen, die immer sparsam waren, werden besonders durch die Erlasse drangsaliert. Dazu kommt, dass der neue Kommunale Finanzausgleich die Pflichtaufgaben der Kommunen nicht vollständig finanziert und durch die Anhebung der Nivellierungshebesätze auch noch zu weiteren massiven Steuererhöhungen antreibt.

Damit greift Schwarz-Grün tief in das Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger im Land. Insofern darf es nicht dazu kommen, dass am Ende die kommunale Selbstverwaltung auf der Strecke bleibt, weil man im Gegensatz zur Teilnahme am Schutzschirm als Mandatsträger keinen eigenen Gestaltungsspielraum mehr hat. Schwarz-Grün muss aufhören sich zu loben und endlich eine vernünftige Kommunalpolitik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gestalten. SPD und Linke sollten aber auch endlich einsehen, dass beide Fraktionen im Mai 2012 vollständig daneben gelegen haben. Der Schutzschirm aus der Regierungszeit von CDU und FDP war eine gute Idee, durchdacht erarbeitet und ist deshalb auch heute so erfolgreich.“

 

§ 103 StGB umgehend abschaffen

Das ‪‎Erdogan-Gedicht des Satirikers Jan ‪Böhmermann beschäftigt nicht nur die Gerichte, sondern auch die Politik. Denn seit der türkische Präsident den ZDF-Moderator nicht allein wegen §85 StGB sondern auch wegen Majestätsbeleidigung angezeigt und die Bundeskanzklerin Merkel der Stafverfolgung zugestimmt hat, wird auch über die Abschaffung des seit 1872 im Strafgesetzbuch festgeschriebenen §103 diskutiert. So haben bereits mehrere Bundesländer einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Auch wir sind der Überzeugung, dass der Tatbestand der‪ ‎Majestätsbeleidigung aus der Zeit gefallen ist und §103 unverzüglich abgeschafft gehört, was Florian Rentsch in seiner Rede am Mittwoch eindrücklich forderte. „Grundsätzlich scheint dies auch niemand mehr ernsthaft in Frage zu stellen – der Justizminister will den § 103 StGB abschaffen, die Bundeskanzlerin auch, der Bundestag und auch der Bundesrat und auch CDU und Grüne in Hessen – nur eben noch nicht jetzt. Deshalb haben wir uns dafür stark gemacht, dass das Land Hessen entsprechende Bundesratsinitiativen unterstützt. „Wenn etwas aus dem Fall Böhmermann klar geworden ist, dann, dass wir kein Sonderstrafrecht brauchen, um die Ehre von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu schützen. Bei der Verfolgung von möglichen Beleidigungen sollten für alle Menschen die gleichen Regeln gelten, ob ausländischer Staatspräsident oder normaler Bürger. Insbesondere der Umstand, dass die Strafverfolgung bei der „Majestätsbeleidigung“ von einer Ermächtigung durch die Bundesregierung abhängig ist, ist mit einem modernen Rechtsstaat und dem Grundsatz der Gewaltenteilung kaum zu vereinbaren“, wie Florian Rentsch in seiner Rede den FDP-Antrag begründete. „Wir dürfen unsere freiheitlichen Grundwerte nicht durch jemanden zur Disposition stellen lassen, der es selbst mit Menschenrechten und vor allem der Meinungsfreiheit alles andere als genau nimmt: Karikaturisten, die sich über den türkischen Staatschef satirisch lustig machen, werden dafür in der Türkei drangsaliert und inhaftiert; Journalisten, die sein Vorgehen in den überwiegend kurdischen Gebieten der Osttürkei oder die Rolle der Türkei im Syrienkonflikt beleuchten, werden vor Gericht gestellt; unliebsame Redaktionen werden geschlossen, Fernsehsender staatsseitig übernommen, ausländische Journalisten nicht mehr ins Land gelassen. Das richtige Signal wäre es daher, ihm nicht auch noch besondere Werkzeuge an die Hand zu geben, die er zur Provokation einer diplomatischen Krise nutzen kann – denn nur durch die Existenz des § 103 Strafgesetzbuch konnte ein Vorgang, der ansonsten unzählige Male vor deutschen Gerichten landet, zu einer Staatsaffäre werden.“

Bedauerlicherweise nahm der Landtag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen lediglich „zur Kenntnis“, dass CDU und Grüne – mal wieder, wie so oft – unterschiedlicher Meinung sind. Diesmal eben über den Zeitpunkt der Abschaffung des §103 StGB. Deshalb wird sich das Land Hessen bei der Abstimmung des Bundesrats über diese Frage also enthalten. Die Gründe hierfür sind mindestens so bedenklich, wie sie offensichtlich sind: Die Böhmermann-Affäre ist keine Debatte um die Frage, was Satire darf, ob es sich bei dem Gedicht um Satire handelt oder ob es sich um verbotene Schmähkritik handelt. Es geht derzeit nur darum, das Gesicht des türkischen Staatspräsidenten zu wahren, um den zweifelhaften Flüchtlingsdeal nicht zu gefährden.

 

Nein zum Umerziehungsstaat!

UmweltDie Landesregierung hat Details zum hessischen ‪Klimaschutzplan veröffentlicht – eine „Giftliste von wirtschaftsfeindlichen Maßnahmen und grünen Umerziehungskampagnen, die Hessen zu einer grün-ideologischen Versuchsanstalt machen sollen“, wie Florian Rentsch das Papier mit 160 Einzelmaßnahmen beschrieb.

Der sogenannte „integrierte Klimaschutzplan 2025“ enthält Maßnahmen, die zum großen Teil massive Eingriffe in die persönliche und wirtschaftliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und der hessischen Wirtschaft bedeuten: Radwege statt Straßen, Tempo-30 in der Dauerschleife, generelles Überholverbot, Fahrverbote für Benzin- und Dieselautos, Innenstadtparkplätze nur noch für Carsharing, höhere Steuern auf Benzin und Diesel, Verbot privater Ölheizungen im Bestand, Solardachpflicht für jeden, Indoktrination der Kinder im Sinne der Windkraftlobby, Vorhaltepflicht von Notstromversorgungssystemen, Zuteilung von Strommengen nur zu bestimmten Zeiten, Erziehungsprogramme für Landwirte im Sinne des Ökolandbaus, Neuauflage des „veggie days“, Umgestaltung der Hessischen Bauordnung, Erstellung eines Hessischen Hitzeaktionsplanes, Unterstützung des bundesweiten Mückenmonitorings.

Alle diese Maßnahmen will Schwarz-Grün offenbar nicht mit, sondern am Parlament vorbei durchsetzen, deshalb haben wir das Thema in dieser Plenarwoche auf die Tagesordnung gesetzt. „Werden die Maßnahmen so umgesetzt, werden wir unser Land nicht wieder erkennen. Dass diese weitreichenden Maßnahmen ohne jede Beteiligung des Parlaments beraten werden, zeigt deutlich, was Grüne und CDU unter dem vielbeschworenen „neuen Stil“ im Hessischen Landtag verstehen: In den entsprechenden Arbeitsgruppen sind nur zwei Abgeordnete von Grünen und CDU dabei. Ansonsten ist das Parlament bei den Entscheidungen, die die Zukunft unseres Landes so maßgeblich verändern sollen, außen vor. Dieses Vorgehen hat bei Ministerin Hinz offenbar Methode: Denn schon bei der Jagdverordnung wurden wesentliche Änderungen ohne Beteiligung des Parlaments durchgesetzt“, erklärte Florian Rentsch im Landtag.

Wie wir uns ernähren, wie wir wohnen, wie wir uns fortbewegen, wie die Dinge hergestellt und verkauft werden, von denen unsere Unternehmen leben – alles wollen uns die Vorbeter der schwarz-grünen Ökoreligion vorschreiben, alles wissen sie besser, alles wollen sie für uns entscheiden. Wir hingegen wollen einen effizienten Klimaschutz. Dieser kann durch einen Emissionshandel zu volkswirtschaftlich sinnvollen Kosten erreicht werden. Mit einem solchen marktwirtschaftlichen Ansatz können wir uns auch die 160 teuren Einzelmaßnahmen sparen.

 

Klimaschutzplan gefährdet auch Standort Hessen

aircraft-994943_1280Die fatalen Auswirkungen des Klimaschutzplans auf Hessen als Wirtschaftsstandort, zeigt sich vor allem am Beispiel Frankfurter Flughafen. Denn der Plan sieht auch die Einführung einer Kerosinsteuer und die Anhebung der Luftverkehrssteuer vor. Mit über 80.000 Beschäftigten ist er die größte Arbeitsstätte in Deutschland und Hessens wichtigster Jobmotor. Deshalb haben wir uns immer dafür eingesetzt, den Flughafen weiter zu entwickeln und auszubauen. Mit dem Terminal 3 wird gegenwärtig der zentrale Baustein für die Zukunft des Flughafens umgesetzt. „Damit steigt nicht nur die Kapazität des internationalen Drehkreuzes der Lufthansa und anderer Airlines. Die mit dem Terminal 3 verbundenen Investitionen werden auch neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung im Umfeld des Standorts Flughafen geben“, verdeutlichte Jürgen Lenders in seiner Rede. „Es muss im ureigensten Interesse der Politik in Hessen sein, den wichtigsten Job- und Wachstumsmotor unseres Landes weiter aktiv zu unterstützen. Deshalb treten wir für wettbewerbsfähige Bedingungen für den Flughafen Standort Frankfurt ein und lehnen alle Planungen zur Einführung einer Luftverkehrssteuer oder weitere Belastungen ab, da andernfalls das gesamte Geschäftsmodell Flughafen in Frage gestellt wird.

In der gegenwärtigen Situation, in der außereuropäische Airlines, vor allem aus den Golfstaaten, massiv Druck auf europäische Fluggesellschaften ausüben, dürfen wir die Lage der deutschen Fluggesellschaften nicht durch einseitige Schritte weiter künstlich verschärfen, die bei uns nur Arbeitsplätze kosten, aber die Wettbewerber stärken. Zu diesem Ergebnis kommen übrigens nicht nur wir, sondern auch die Gutachter des Bundeswirtschaftsministeriums, die alle weiteren Eingriffe für gefährlich halten.“

Umso bedauerlicher ist es, dass seitens der schwarz-grünen Landesregierung auch nach knapp der Hälfte ihrer Amtszeit bisher keinerlei Initiativen ausgegangen sind, das Wachstum des Frankfurter Flughafens zu fördern. Dies zeigt, dass wirtschaftliche Vernunft nicht mehr im Fokus der hessischen Flughafenpolitik steht, stellte Jürgen Lenders fest: „Stattdessen haben die Grünen unter bereitwilliger Mithilfe der Union in den vergangenen Jahren nichts unversucht gelassen, die Fortentwicklung dieses Wirtschaftsmotors auszubremsen. Wer den grünen Flughafengegnern die Ressortverantwortung für den Flughafen gibt, nimmt billigend in Kauf, dass ideologische Kämpfe weitergeführt werden und Wachstum abgewürgt wird. Man kann von Glück sprechen, dass sich Fraport jedoch nicht von den Drohszenarien der schwarz-grünen Landesregierung hat beeindrucken lassen. Denn fest steht, dass der Flughafen und sein Betreiber seitens der Union keine Unterstützung mehr zu erwarten hat.“

 

Deutschland-Rente hält nicht, was sie verspricht

Ein staatlich organisierter Fonds soll die Rente einfacher, sicherer und gerechter machen – zumindest wenn es nach Schäfer, Grüttner und Al-Wazir geht. Mit ihrer Deutschland-Rente befördern die Minister jedoch nur ein weiteres Rentenmodell, das noch mehr Bürokratie schafft, keine besseren Renditen erzielen wird als die private Altersvorsorge, und deshalb vollkommen überflüssig ist, wie Nicola Beer in ihrer Rede am Mittwoch eindeutig klar machte: „Die Analyse der Herausforderungen, die der demographische Wandel mit sich bringt, ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch sind die von Ihnen vorgeschlagenen Lösungsansätze falsch. Die Erfahrungen anderer europäischer Länder machen deutlich, dass ein Staatsfonds, in den alle, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zwangsweise einzahlen, keine Sicherheit vor staatlichem Zugriff garantiert. Wo es einen gefüllten staatlichen Honigtopf gibt, sind meist auch die klebrigen Finger der Finanzminister nicht weit.“

Nicht nur deshalb zweifelte Nicola Beer eine lebenslange Rente an: „Eine sichere Kapitalanlage mit höheren Renditen verspricht sich der Staatsfonds durch langfristige Anlagen am Aktienmarkt. Gleichzeitig ist aber nicht sicher gestellt, dass der Beitragserhalt gewährleistet bleibt, wie er bei der Riester-Rente vorgeschrieben wird, weil der Fonds das volle Kapitalmarktrisiko tragen muss wie beispielsweise Phasen von Minderverzinsung. Deshalb ist beim schwarz-grünen Modell auch nicht von einem Beitragserhalt und einer Mindestverzinsung die Rede.“

Schließlich stellen wir uns die Frage, warum ein staatlich organisiertes Fondssparmodell Kosten- oder Renditevorteile gegenüber privaten Vorsorgeprodukten haben sollte. Weil verbeamtete Fondsmanager in „politisch korrekte“ Aktienpakete investieren und die Anlagestrategie in der Koalitionsrunde getroffen würde? Neben Verwaltungs- und Anlagemanagementkosten hat auch so ein staatlicher Fonds Vertriebskosten – es sei denn, er stellt sich nicht dem fairen Wettbewerb der verschiedenen Angebote am Markt, sondern wird staatlicherseits als verpflichtend festgelegt. Wir favorisieren nach wie vor, ein 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente und wollen dieses reformieren und stärken. In ihrer Rede brachte Nicola Beer deshalb auch die Idee von einem persönlichen Vorsorgekonto auf den Plan, das die Vorsorgebausteine jedes Bürgers transparent macht und so eventuelle Vorsorgelücken aufdeckt.

Schließlich geht es darum, die gesetzliche Rente endlich „enkelfit“ zu machen und den Renteneintritt zu flexibilisieren. Ganz nach dem Motto: Wer länger einzahlt, bekommt im Alter auch mehr heraus!

In der Summe betrachtet bietet die Deutschland-Rente also weder eine Sicherheit vor dem Zugriff des Staates, noch eine Sicherheit für den Beitragserhalt, noch berücksichtigt sie unterschiedliche Lebensverhältnisse und Lebensplanungen. Sie hat demnach den Namen „Deutschland“ nicht verdient, weil sie nicht das hält, was sie verspricht.“

Link zur Pressemitteilung

 

Hessen muss zu fairem Umgang mit Beamten zurückkehren

In der Sitzung am Dienstag haben die Regierungsfraktionen von CDU und Grüne einen Gesetzentwurf zur „Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen“ eingebracht, mit dem sie nicht nur den Landesbeamten ein Sonderopfer abverlangen, sondern auch erhebliche rechtliche Bedenken ignorieren. Denn wenn es nach Schwarz-Grün geht sollen Beamte nach einer Nullrunde im vergangenen Jahr ab dem 1. Juli 2016 gerade einmal ein Prozent mehr Geld bekommen – gleichzeitig wurde Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst 4,4 Prozent mehr als noch vor zwei Jahren zugesprochen. In seiner Rede übte Wolfgang Greilich scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf: „Diese Koalition sät mit ihrem Vorgehen massiven Unfrieden in Amtsstuben, in denen Beamte und Angestellte nebeneinander die gleiche Arbeit verrichten, die einen aber von der Gehaltsentwicklung der anderen schlicht über Jahre abgekoppelt werden. Noch viel schlimmer ist allerdings das fatale Signal, was sie für die Leistungsbereitschaft der Beamtinnen und Beamten, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und damit auch für die Nachwuchsgewinnung setzen.“ Dabei ist der Grund, den die Koaltion für ihr Vorgehen anführt – nämlich die Haushaltskonsolidierung auf dem Weg zur Schuldenbremse – angesichts immer neuer Rekorde bei den Steuereinnahmen und vor allem den prestigeträchtigen Mehrausgaben an anderer Stelle bestenfalls als Tarnung zu sehen: „Das auch der öffentliche Dienst nicht ausgespart werden kann, wenn es darum geht, die Finanzen des Landes zukunftssicher aufzustellen, bleibt unbestritten. Dass die Koalition dies jedoch in solch einer Art und Weise mit einem verfassungswidrigen Sonderopfer betreibt, hat viel Porzellan zerbrochen und wird dem Land insgesamt schaden.“ Mit ihrem Entwurf hat die Landesregierung die letzte Gelegenheit verpasst, endlich zu einem fairem Umgang mit ihren Beamten zurückzukehren. Wertschätzung sieht anders aus!