STIRBÖCK zu Europa in der Corona-Krise

06.05.2020
  • Schlagbäume halten kein Virus ab
  • Freie Demokraten wollen zurück zum Europa offener Grenzen
  • Partnerregionen brauchen Hilfe

 

WIESBADEN – Die Corona-Krise hat ein „altes Europa“ wiederhergestellt – ein Europa mit geschlossen Grenzen: „Wir sollten schnellstmöglich zu einem Europa ohne Schlagbäume zurückkommen“, sagt Oliver STIRBÖCK, europapolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, anlässlich der heutigen Plenardebatte über Europa in der Corona-Krise. „Wenn wir es mit Europa wirklich ernst meinen, dann müssen wir die Reisebeschränkungen für alle Länder wieder aufheben, in denen vergleichbare Infektionsschutzmaßnahmen herrschen und ähnliche Infektionsraten vorliegen. Ein Virus, das nicht an Staatsgrenzen haltmacht, sollten wir international abgestimmt, aber lokal bekämpfen, nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Gegen die Verbreitung von Viren helfen jedenfalls keine Schlagbäume und Grenzkontrollen, sondern allein Abstand und Hygiene.“
Stirböck wirbt dafür, Hessens Partnerregionen in Europa zu helfen. Er ist überzeugt: „Es war ein schwerer Fehler der Bundesregierung, noch am 4. März ein Ausfuhrverbot zu verhängen, als vor allem in der Lombardei Not am Mann war. In Bergamo rückten schon die Transporter der Armee an, um die Leichen abzutransportieren, und Berlin zeigte die kalte Schulter.“ Das deutsche Ausfuhrverbot und die unabgestimmten Grenzschließungen hätten eine europäische Kettenreaktion an nationalen Egoismen ausgelöst. „Zum Glück hat die Europäische Kommission wieder das Prinzip der gegenseitigen Hilfe eingeführt“, sagt Stirböck und mahnt: „Als Partnerregion der Emilia Romagna haben wir nach den Entscheidungen Berlins im März eine besondere Verantwortung.“

Diskutiert wird über Hilfe mit sogenannten Corona-Bonds: „Wenn ein Wiederaufbaufonds mit zweifelhaften neuen Instrumenten finanziert werden soll, die gegen das seit Gründung der EU bestehende Verschuldungsverbot verstoßen, wird dies nie einen europäischen Konsens finden“, ist Stirböck überzeugt. „Denn eine Transferunion ist mit dem Europarecht und dem Budgetrecht der nationalen Parlamente nicht zu vereinbaren.  Gerade die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass wir jedes Instrument auf die Vereinbarkeit mit den europäischen Verträgen prüfen müssen, um den elementaren Grundsatz des Verbots der monetären Staatsfinanzierung einzuhalten.“