SCHARDT-SAUER: Flächenmodell ist sicher, einfach und transparent

  • Freie Demokraten haben Gesetzentwurf zur Grundsteuer vorgelegt
  • Verlässlichkeit für Kommunen, Eigentümer und Mieter
  • Serviceorientierung der Finanzverwaltung erweitern

WIESBADEN – „Die Zeit drängt: Grundstückseigentümer, aber auch die hessischen Kommunen brauchen bis 2025 eine verlässliche Grundlage zur Erhebung der Grundsteuer“, erklärt Marion SCHARDT-SAUER, haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Bemessung für verfassungswidrig erklärt. Die Freien Demokraten hatten sich nicht nur für die Länderöffnungsklausel eingesetzt, die auch Hessen eine vom Bundesrecht abweichende Lösung ermöglicht, sondern haben nun auch als erste in Hessen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der heute in erster Lesung im Landtag beraten wird. Der Gesetzentwurf der FDP basiert auf einem reinen  Flächenmodell. „Unser Gesetzentwurf bietet die Möglichkeit, die Grundsteuer ab 2025 verfassungsrechtlich sicher, einfach und unbürokratisch sowie transparent zu erheben“, macht Schardt-Sauer deutlich. Der Gesetzentwurf orientiert sich an der Fläche des Bodens und des Gebäudes, privilegiert Wohnbebauung und nimmt Rücksicht auf übergroße Flächen. „Konkret bedeutet das, dass sich die Höhe der Steuer nur nach der jeweiligen Grundstücksfläche und der Gebäudefläche, der Nutzung sowie dem von der jeweiligen Kommune festgesetzten Hebesatz richtet“, erklärt Schardt-Sauer.

Berechnungen wie das sogenannte Scholz-Modell des Bundesfinanzministers, das den Wert der einzelnen Gebäude berücksichtigt, und den Vorschlag des hessischen Finanzministeriums, das die Lage mit einbezieht, halten die Freien Demokraten für zu bürokratisch und aufwändig. „Leider hat die Landesregierung ihre frühere Position eines möglichst einfachen Modells aufgegeben“, kritisiert Schardt-Sauer. Beim Modell der Freien Demokraten bedarf es in Bezug auf das Grundstück keiner ständigen Anpassung der Berechnung der Grundsteuer. Eine solche Überprüfung und Anpassung wäre beim Bundesmodell jedoch zwingend und auch beim Flächen-Faktor-Verfahren vorzunehmen. „Die Erhebung nach dem Flächenmodell schafft Verlässlichkeit für die Kommunen, die Eigentümer und somit auch für Mieter. Die Umsetzung des Flächenmodells bedarf weit weniger zusätzlicher Stellen in der Steuerverwaltung als das Scholz-Modell oder das Flächen-Faktor-Verfahren der Landesregierung.“

Die Freien Demokraten schlagen zudem vor, die Serviceorientierung der hessischen Finanzverwaltung zu erweitern: „Die Oberfinanzdirektion Frankfurt soll dem Steuerpflichtigen eine vorausgefüllte Grundsteuererklärung übermitteln“, erklärt Schardt-Sauer.