KNELL/NAAS: Freie Demokraten wollen Hessens Zustimmung zum Milliardenpaket verhindern

- FDP-Fraktion reicht Klage beim Staatsgerichtshof ein
- Schwarz-Rot will Grundgesetz ändern und Landesparlamente ausschalten
- Schuldenbremse in Hessen kann nur per Volksentscheid geändert werden
Die Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag kündigt eine Klage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof an. Gemeinsam mit FDP-Fraktionen in weiteren Bundesländern soll verhindert werden, dass die jeweiligen Landesregierungen der geplanten Änderung des Grundgesetzes im Bundesrat zustimmen. Die FDP-Fraktion NRW führt diesen juristischen Schritt federführend an. Hintergrund: CDU, CSU und SPD wollen Artikel 109 Absatz 3 GG ändern und damit die Schuldenbremse aufweichen – ohne die Beteiligung der Landesparlamente. Aus Sicht der Freien Demokraten ist das ein klarer Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder und gegen die föderale Ordnung.
Wiebke Knell, Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, erklärt dazu: „Friedrich Merz und Lars Klingbeil haben die Büchse der Pandora geöffnet. Union und SPD wollen den Wählerwillen umgehen und unsere Landesverfassungen über den Bundesrat im Eilverfahren aushebeln. Heute beschließt der Bundestag neue Schulden in drei- bis vierstelliger Milliardenhöhe – auf Vorrat für viele Jahre. Doch statt Debatte und demokratischer Legitimation regiert hier die Abkürzung. Unsere Landtage sollen bewusst umgangen werden, weil die notwendigen Mehrheiten fehlen. Wir Freie Demokraten wollen verhindern, dass die Landesregierungen der geplanten Änderung des Grundgesetzes im Bundesrat zustimmen. Sie verfügen nicht über die erforderlichen Mehrheiten in ihren Landtagen, um die Landesverfassungen nachträglich anzupassen. In Hessen braucht es dazu sogar die Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung.“
Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, erläutert: „Die geplante Grundgesetzänderung ist ein beispielloser Eingriff in die Rechte der Länder. Sie schwächt nicht nur die Schuldenbremse, sie hebelt auch Föderalismus und Gewaltenteilung aus. Das ist juristisch fragwürdig, politisch inakzeptabel und demokratisch gefährlich. Nicht zu vergessen: Das Land Hessen hat die Schuldenbremse als Ergebnis einer Volksabstimmung in seiner Verfassung verankert. Mit dem Grundgesetz und den Landesverfassungen wird hier Achterbahn gefahren – und das unter Mithilfe der Landesregierungen selbst. Wir Freie Demokraten stehen zu unserer Zusage, mehr in die Verteidigung zu investieren. Dafür haben wir im Bundestag den 300-Milliarden-Verteidigungsfonds eingebracht. Aber das darf nicht auf Kosten der Rechte der Länderparlamente geschehen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“
Die Freien Demokraten haben außer der inhaltlichen Kritik auch klare juristische Zweifel. Unstrittig sei, dass Bundesrecht Landesrecht breche. Aber der Bund mache kein Landesrecht. Hier solle mit einer Grundgesetzänderung direkt in die Verfassungsräume der Länder eingegriffen werden. Damit werde bewusst die Gewaltenteilung unterlaufen. Es gebe unterschiedliche Wahlen und Verantwortlichkeiten. Genau das werde nun ignoriert.
Deshalb werden die FDP-Fraktionen der beteiligten Bundesländer unmittelbar nach der Verabschiedung der Grundgesetzänderung im Bundestag Klage einreichen. Dabei werden sie vom renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Simon Kempny (Universität Bielefeld) unterstützt.