Eine Verfassungsreform, die den Namen verdient
Seit ihrer Verabschiedung im Dezember 1946 wurde die Verfassung des Landes Hessen weder neu gefasst noch umfassend reformiert. Wen wundert es da, dass sie mittlerweile in die Jahre gekommen ist. Hessens Verfassung ist mehr ein historisches Dokument, das eine vollkommen veraltete Rechtslage abbildet und auf diverse verfassungsrechtliche Fragestellungen keine Antwort parat hat, als ein Regelwerk, das die zentralen Rechtssätze für die Bürgerinnen und Bürger, die Staatsorganisation und das Verhältnis der Gewalten untereinander bildet.
Ein modernes Hessen braucht jedoch eine moderne Verfassung. Die Freien Demokraten hatten deshalb von Anfang an den vom Hessischen Landtag angestoßenen Reformprozess begrüßt, die Landesverfassung ins 21. Jahrhundert führen zu wollen. „Unser Ziel ist eine umfassende Reform, die die Hessische Verfassung von ihren nicht mehr zeitgemäßen Vorschriften befreit, die Grundlage für eine moderne Staatsstruktur schafft und den Menschen in Hessen mehr Bürgerrechte zuerkennt. Wir wollen kein Reförmchen, sondern eine Reform, die den Namen verdient“, erklärt Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn. Der ehemalige Justizminister des Landes Hessen vertritt die Freien Demokraten in der im März 2016 eingesetzten Enquetekommission „Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“. Seine Fraktion hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Vorschläge erarbeitet, wie eine moderne Verfassung des Landes Hessens ausgestaltet sein sollte.
Überholtes Streichen
In den vergangenen 70 Jahren wurde Hessens Verfassung weder von grundgesetzwidrigen Vorschriften befreit, noch aktuellen Entwicklungen angepasst. So ist sie die einzige Verfassung Deutschlands, die nach wie vor die Todesstrafe kennt. Darüber hinaus benutzt sie zahlreiche Begriffe, die nicht mehr zeitgemäß sind.
Jede fünfte Norm der Hessischen Verfassung entfaltet keine Rechtswirkung mehr: Allein 19 Verfassungsnormen verstoßen gegen höherrangiges Recht, acht Regelungen sind durch Zeitablauf gegenstandslos geworden und fünf Artikel befassen sich mit Regelungsbereichen, für die das Land keine Gesetzgebungskompetenz hat. „Wir wollen keinen Verfassungstext, den nur Juristen mit vertieften Rechts- und Geschichtskenntnissen verstehen und die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs und die Verfassungspraxis der letzten 70 Jahre kennen. Eine Verfassung sollte auch für den juristischen Laien Antworten auf die drängenden Fragen der Staatsorganisation und zum Verhältnis von Bürger und Staat geben“, so Dr. h.c. Hahn.
Aus diesem Grund wollen die Freien Demokraten unter anderem
- den im Verfassungstext verwendeten Begriff „Rasse“ streichen,
- Jedermannrechte in Menschenrechte umbenennen
- und die Todesstrafe abschaffen.
Moderner Staat
Hessens Verfassung soll die Grundlage für eine moderne Staatsstruktur sein – allerdings sind auch die Vorschriften zur Staatsstruktur und zum Verhältnis von Parlament und Regierung ziemlich veraltet. Darüber hinaus beinhaltet Hessens Verfassung direktdemokratische Elemente – für ihr Gelingen setzt sie jedoch solch hohe Hürden, dass es in den vergangenen 70 Jahren noch nie eine erfolgreiche Volksabstimmung in Hessen gegeben hat. „Wir wollen die Demokratie ernst nehmen und dem Volk und der Opposition eine starke Stimme geben. Während Parlamentsminderheitenrechte notwendiger Bestandteil einer Demokratie sind, kennt die Hessische Verfassung keine Oppositionsrechte“, so Dr. h.c. Hahn. „Dem wollen wir durch ein umfassendes Auskunftsrecht entgegenwirken, damit die Abgeordneten des Landtags ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung nachkommen können. Darüber hinaus wollen wir eine Amtszeitbegrenzung des Ministerpräsidenten einführen, um die Konzentration auf das Regierungsamt zu gewährleisten.“
Darüber hinaus fordern die Freien Demokraten einen Staat, der die Grundvoraussetzungen für eine zukunftsfähige Volkswirtschaft schafft. Den Menschen soll die Chance auf Teilhabe am gesellschaftlichen Fortschritt ermöglicht werden. Dr. h.c. Hahn und seine Fraktion setzen sich deshalb dafür ein, dass in der Verfassung sowohl ein Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft aufgenommen sowie das Staatsziel Infrastruktur verankert wird. Letzteres soll den Staat dazu verpflichten, die Verkehrsnetze, Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen zu erhalten und auszubauen.
Um Hessen zu einem modernen Land zu machen, möchten die Freien Demokraten unter anderem
- die Möglichkeit einer Grundrechtsklage vorsehen (Art. 26 HV),
- die Staatsziele Infrastruktur, Kultur und Ehrenamt in die Verfassung aufnehmen (Art. 26a und 62a HV),
- ein Bekenntnis zu den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft (Art. 38 HV), zur europäischen und internationalen Staatengemeinschaft (Art. 64 HV) und zum sozialen Rechtsstaat (Art. 65 HV) verankern,
- die Staatssymbole des Landes Hessen definieren (Art. 66 HV),
- das passive Wahlalter auf 18 absenken (Art. 75 HV),
- die parlamentarische Kontrolle der Exekutive durch ein Untersuchungsausschussgesetz (Art. 92 HV) und ein Auskunftsrecht der Abgeordneten (Art. 94 HV) stärken,
- die Amtszeit des Ministerpräsidenten begrenzen (Art. 101 HV) sowie
- die Hürden für direktdemokratische Elemente (Art. 124 HV) senken.
Mehr Bürgerrechte
Seit 1946 hat sich auch die Gesellschaft in Hessen tiefgreifend gewandelt. Während das digitale Zeitalter Einzug genommen und großen Einfluss auf unser tägliches Leben hat, spiegelt es sich in der Verfassung bislang nicht wieder.
Für die Menschen ist es jedoch entscheidend, ob der Staat sowohl in der Stadt als auch auf dem Land die Grundvoraussetzungen dafür schafft, dass sie an der Digitalisierung partizipieren können. Denn ohne den Zugang zur digitalen Welt haben sie keine Chance auf Teilhabe am gesellschaftlichen Fortschritt. Mit ihrer Idee von einem Digitalisierungsgrundrecht wollen die Freien Demokraten deshalb die Chancengerechtigkeit für alle Menschen in Hessen im digitalen Zeitalter sichern.
Auch die Bildungspolitik hat in den vergangenen 70 Jahren einen erheblichen Wandel erfahren. Neben die schulische Bildung ist das Konzept des lebenslangen Lernens getreten. Mit einem umfassenden Recht auf Bildung will die FDP-Fraktion den Bürgerinnen und Bürgern ein Recht zuerkennen, das nicht allein auf die schulische Bildung beschränkt ist, sondern auch frühkindliche Bildung, das Recht auf schulische und berufliche Ausbildung sowie Bildung im Allgemeinen umfasst. Zudem möchten sie die durch die Vereinten Nationen angestoßenen Entwicklungen nachvollziehen und Kinderrechte und Rechte für Menschen mit Behinderung anerkennen.
Die Freien Demokraten wollen die Hessische Verfassung um
- ein Digitalisierungsgrundrecht (Art. 2a , 19 HV),
- Kinderrechte (Art. 4 HV) und
- das Recht auf Bildung (Art. 56 HV) ergänzen.
Alle Vorschläge der Freien Demokraten für eine Modernisierung der Verfassung des Landes Hessen finden Sie hier.