Abrechnung vor der Sommerpause

15.07.2016

Auch wenn der Sommer noch immer nicht so recht in Wiesbaden angekommen ist – im Plenarsaal des Hessischen Landtags ging es in der letzten Woche vor der Sommerpause durchaus hitzig zu. Kein Wunder: Denn auf der Tagesordnung standen auch einige umstrittene Themen wie die von der Landesregierung geplante Anpassung der Beamtenbesoldung, unsere Initiative zur Schaffung von Rechtssicherheit bei Sonntagsöffnungen oder der hessische Klimaschutzplan, mit dem die schwarz-grüne Koalition die hessischen Bürgerinnen und Bürger bevormunden und Unternehmen in ihrem wirtschaftlichen Wachstum begrenzen will. Einzig und allein der Brexit sorgte für ein wenig Einigkeit, denn er bietet für Hessen auch eine Chance.

 

Brexit als Chance begreifen

europe-1456245_1920So bedauerlich der Ausgang des Brexit-Referendums europapolitisch auch sein mag, so birgt diese Entwicklung für Frankfurt, das Rhein-Main-Gebiet und ganz Hessen ein erhebliches Potential. Dies gilt es nun, klug zu nutzen. Aus diesem Grund begrüßen wir, dass Ministerpräsident Bouffier das Thema zur Chefsache gemacht und die Regierungserklärung in dieser Plenarwoche den Folgen und Chancen des britischen EU-Ausstiegs für Hessen widmete.

Bereits zu Beginn der Woche tagte das hessische Finanzplatzkabinett – übrigens eine Idee aus CDU/FDP-Regierungszeiten – um die Vorteile für Frankfurt und die gesamte Region auszuloten. So kündigte Bouffier unter anderem an, die europäische Banken- und die Arzneimittelaufsicht nach Frankfurt holen zu wollen. Zwar gehen die von ihm angekündigten Maßnahmen aus unserer Sicht prinzipiell in die richtige Richtung – allerdings setzt die Landesregierung falsche Prioritäten, wie Nicola Beer in der anschließenden Debatte erläuterte: „Es ist die falsche Schwerpunktsetzung, sich zunächst um Unternehmen aus Hessen in Großbritannien und um britische Unternehmen in Hessen zu bemühen. Wichtig wäre es doch, in einem breit angelegten Kreis neuer Akteure für den Standort Hessen die Werbetrommel zu rühren und die Standortqualität in den Fokus zu rücken.“ Zwar will Tarek Al-Wazir nach London reisen, um vor Ort Reklame für Hessen zu machen – allerdings erst im August. „Die Landesregierung darf nun keine Zeit verlieren, um im Wettbewerb mit anderen Standorten die besonderen Vorzüge von Frankfurt herauszustellen und sich somit einen Vorteil zu sichern. Denn der schwarz-grünen Landesregierung muss klar sein, dass die Konkurrenz nicht schläft und Institutionen und Unternehmensansiedlungen europaweit bereits Schlange steht“, kritisierte Beer und appellierte an den Wirtschaftsminister: „Auf Tarek Al-Wazir wartet nun eine großartige Gelegenheit, endlich nachzuweisen, dass er tatsächlich Wirtschaftsminister des Landes Hessen ist. Dass er diesen Nachweis in den vergangenen zweieinhalb Jahren schuldig blieb, stimmt uns angesichts der Größe der anstehenden Herausforderung jedoch wenig zuversichtlich.“ Bouffier will den Brexit als Chance für Frankfurt und die gesamte Region nutzen – entsprechend bleibt zu hoffen, dass sich die Union zumindest in der wichtigen Zukunftsfrage der Entwicklungsmöglichkeiten Hessens durchsetzen wird und nicht den Grünen erneut des Feld überlässt.

 

Klimaschutzplan führt zu „Klimaplanwirtschaft“

Auf der vergangenen Konferenz der Wirtschaftsminister der Bundesländer hagelte es Kritik von allen Seiten an den Klimaschutzplänen der Bundesregierung – nur nicht aus Hessen. Einzig und allein die hessische Landesregierung, allen voran Tarek Al-Wazir, hat offensichtlich nicht erkannt, dass die vom Bund geplanten Maßnahmen dem Wirtschaftsstandort Deutschland und auch Hessen enormen Schaden zufügen würden. Doch es kommt noch schlimmer: „Die hessische Landesregierung hat sich nachweislich zum energie- und wirtschaftspolitischen Geisterfahrer der Bundesrepublik entwickelt. Dass Schwarz-Grün offenbar davon ausgeht, dass alle anderen falsch liegen, kann entweder als Zeichen der Selbstüberschätzung oder ideologischen Verblendung gewertet werden. Anstatt sich mit dem nötigen kritischen Abstand mit den Plänen auseinanderzusetzen, bringen CDU und Grüne sogar selbst eine Giftliste auf den Markt, die auf Deindustrialisierung und Bevormundung der Bevölkerung setzt“, läutete Florian Rentsch die von uns beantragte Aktuelle Stunde im Landtag zum Klimaschutzplan ein.

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Radwege statt Straßen, Tempo-30 in der Dauerschleife, generelles Überholverbot, Fahrverbote für Benzin- und Dieselautos, Innenstadtparkplätze nur noch für Carsharing, höhere Steuern auf Benzin und Diesel, Verbot privater Ölheizungen im Bestand, Solardachpflicht für jeden, Vorhaltepflicht von Notstromversorgungssystemen, Zuteilung von Strommengen nur zu bestimmten Zeiten, Erziehungsprogramme für Landwirte im Sinne des Ökolandbaus, Neuauflage des Veggie Days, Umgestaltung der Hessischen Bauordnung, Erstellung eines hessischen Hitzeaktionsplans, Unterstützung des bundesweiten Mückenmonitorings und und und. CDU und Grüne haben ein beachtliches Sammelsurium von insgesamt 160 Maßnahmen erstellt, mit denen sie die Bürger in unserem Land umerziehen wollen. „Wie wir uns ernähren, wie wir wohnen, wie wir uns fortbewegen, wie die Dinge hergestellt und verkauft werden, von denen unsere Unternehmen leben – für alles hat die christlich-ökologische Koalition eine vermeintlich passende Vorschrift parat, mit der sie massiv in die persönliche und wirtschaftliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und der hessischen Wirtschaft eingreifen“, kritisierte Rentsch. „Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass all diese weitreichenden Maßnahmen am Parlament vorbei entschieden werden“, kündigte er an. „Wir Freien Demokraten wollen einen effizienten Klimaschutz. Dieser kann durch einen Emissionshandel zu volkswirtschaftlich sinnvollen Kosten erreicht werden. Mit einem solchen marktwirtschaftlichen Ansatz können wir uns die 160 teuren Einzelmaßnahmen sparen.“

 

Landwirtschaft braucht Zukunft

Die Landwirtschaft steckt in der Krise. Die Situation auf fast allen wichtigen Agrarmärkten, insbesondere bei Milch und Schweinen, ist bereits seit über einem Jahr äußerst angespannt. Konjunkturelle Einbrüche auf internationalen Märkten und die Auswirkungen der Wirtschaftssanktionen zwischen der EU und Russland haben zu einer dramatischen Zuspitzung der Marktsituation geführt. Der Food-Price-Index der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen hat den tiefsten Stand seit sieben Jahren erreicht. Eine Trendwende bei den Erzeugerpreisen ist nicht erkennbar. Viele landwirtschaftliche Betriebe sehen sich in ihrer Existenzfähigkeit bedroht.

rye-918965Doch alles was Schwarz-Grün unternimmt, ist die Situation noch weiter zu verschärfen. Denn während die Landesregierung den Ökobauern mit übertriebenen finanziellen Anstrengungen unter die Arme greift, lässt sie die konventionell produzierenden Landwirte, die 90 Prozent der Höfe betreiben, einfach im Regen stehen. Gerade mal 5 Millionen Euro hat sie zur Verfügung gestellt, wobei allein im Kreis Fulda die Verdienstausfälle bei 30 Millionen Euro liegen. Hinzu kommt, dass dieses Geld ohnehin aus Agrarprogrammen stammt. Die Landesregierung nimmt den Landwirten also erst Geld an der einen Stelle weg, um es dann nur an eine Auswahl von Landwirten in den hessischen Höhenlagen zu verteilen. „Es bleibt wieder einmal der Eindruck, wenn es um die Ökobauern geht, dann kann Ministerin Hinz nicht genug Geld locker machen. Die anderen aber gehen leer aus. Die aktuellen Einbrüche am Markt haben die Landwirte nicht zu verantworten. Deshalb bedarf es einer Reaktion der Politik, die langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte sichert“, begründete Jürgen Lenders die von uns angestoßene Debatte, in der wir die Landesregierung aufforderten, den Landwirten Überbrückungshilfen zu leisten. „Eine zeitlich befristete Verfütterungsbeihilfe oder ein Herauskaufen von Kühen könnten eine zeitlich begrenzte Möglichkeit der Hilfe sein“, schlug Lenders vor und drängte gleichzeitig auch auf langfristige Maßnahmen, um den Landwirten zu helfen. „Die Erschließung neuer Exportmärkte für unsere hochwertigen Produkte könnten eine Möglichkeit sein. Vor allem regionale Produkte sind ein wachsender Markt, den es zu bedienen gilt. Dieser Markt hat viel mehr Potential als der Biomarkt, weil er auch ökonomisch und ökologisch sinnvoller ist, als jede Biokultur, die inzwischen Bioprodukte aus China oder Neuseeland importiert.“ Noch können uns unsere heimischen Landwirte mit hochwertigen und gesunden Lebensmitteln in höchster Qualität versorgen. Es bleibt jedoch fraglich, wie lange noch, wenn Schwarz-Grün ihre Existenz immer weiter gefährdet.

 

Bedingungen für Sonntagsöffnungen bleiben chaotisch

shopping-892811_1920Dass das hessische Ladenöffnungsgesetz schlecht ausgestaltet ist und es daher zu sehr unterschiedlichen Auslegungen durch die Kommunen, den Handel und letztlich auch durch die Gerichte führen kann, hat sich in diesem Jahr mehr als deutlich gezeigt. Zahlreiche verkaufsoffene Sonntage, zum Beispiel in Frankfurt, Darmstadt, Neu-Isenburg und Weiterstadt, wurden kurzfristig gerichtlich untersagt. Andernorts wie in Offenbach oder Bad Soden hat man – aus Angst, vor Gericht zu landen – gleich ganz auf verkaufsoffene Sonntage verzichtet. Die Schäden für veranstaltende Kommunen und den Handel sind immens.

Um die bestehenden rechtlichen Unklarheiten zu beseitigen, hatten wir bereits Ende 2014 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Abschaffung des so genannten Anlassbezugs für die Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen vorsieht. Verkaufsoffene Sonntage wären dann nicht mehr an Sonderereignisse wie Messen oder Feste geknüpft. „Die Abschaffung des Anlassbezuges im Ladenöffnungsgesetz war ein Anliegen von Kommunen und Handel, um Rechtssicherheit zu schaffen und ist der einzig richtige und gangbare Weg, das rechtliche Chaos bei den verkaufsoffenen Sonntagen endlich zu beenden. Wir brauchen dringend eine Regelung, die im verfassungsrechtlichen Rahmen den Sonntagsschutz, die Wettbewerbschancen des Handels, das Erholungs- und Freizeitinteresse der Bürger und Planungssicherheit für die Kommunen in Einklang bringt“, erklärte Lenders in der abschließenden Beratung des Gesetzes.

Mehrfach haben wir den Versuch unternommen, die Vertreter der schwarz-grünen Koalition zu einem Kompromiss zu bewegen. Doch auch in dritter Lesung haben wir keine Mehrheit für unsere Initiative gewinnen können. „Wir bedauern, dass alle unsere Versuche, eine sinnvolle und äußerst moderate Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes in Hessen zu erreichen, nun gescheitert sind. Werden die bestehenden rechtlichen Unklarheiten nicht beseitigt, wird es in Zukunft nur noch in absoluten Ausnahmefällen und sehr vereinzelt verkaufsoffene Sonntage geben. Dies ist nicht nur für den Einzelhandel in Zeiten einer immer stärker werdenden Konkurrenz aus dem Internet und für die Kunden äußerst nachteilig, sondern auch für die Beschäftigten – denn viele Angestellte nehmen gerne die Möglichkeit wahr, beispielsweise über Zuschläge für Feiertagsarbeit oder gegen Freizeitausgleich auch ausnahmsweise an Sonntagen zu arbeiten“ erklärte Lenders nach der Entscheidung des Landtags.

Stattdessen werden sich jetzt, landauf landab, die Kommunen und Veranstalter weiterhin damit auseinandersetzen müssen, dass die so genannte „Allianz für den freien Sonntag“ ihre Ankündigung wahr macht und auf breiter Front Klagen anstrengt, um verkaufsoffene Sonntage zu verhindern. Den Schaden, den alle Beteiligten hierbei nehmen, haben CDU, Grüne und SPD gemeinsam zu vertreten, weil sie einem bekannten Problem weiterhin tatenlos zusehen.

 

Beamte werden abgehängt

Nach monatelangem Gerangel und zahlreichen Protesten hat Schwarz-Grün völlig unbeeindruckt von allen berechtigten Einwänden von Experten, Apellen von Gewerkschaften, Warnungen von Juristen und sogar gutem Zureden der kommunalen Arbeitgeber in dieser Plenarwoche mit ihren Stimmen das Gesetz zur Anpassung der Beamtenbesoldung verabschiedet. Die hessischen Landesbeamten bekommen ab diesem Monat also gerade mal 35 Euro mehr im Monat, während die Gehälter der Tarifbeschäftigten um zwei Prozent gestiegen sind. In der Debatte übte Wolfgang Greilich scharfe Kritik, dass die schwarz-grüne Koalition den von ihr eingeschlagenen Weg auf Gedeih und Verderb bis zum Ende gehen will: „Die Beamtinnen und Beamten in Hessen werden von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten, einseitig und unverhältnismäßig abgehängt. Abgesehen von dem daraus sprechenden und für sich genommen schon äußerst zweifelhaften Umgang mit den Beamten in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen, der alles andere als Wertschätzung signalisiert, haben selbst die massiven rechtlichen Bedenken gegen die Besoldungspläne der Landesregierung zu keinerlei Umdenken geführt. Wer wie die Koalition wider besseren Wissens und damit vorsätzlich gegen eine Wand fährt, handelt nicht konsequent, sondern starrsinnig.“

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Der Koalitionsvertrag, in dem die Besoldungspläne für die gesamte Legislaturperiode ja schon jetzt nachzulesen sind, mag für Schwarz-Grün ihre Bibel sein – leider bewegt sich diese Koalition damit unbeirrbar jenseits der Vernunft und weit abseits des Verfassungsrechts. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass der Beamtenbund dbb bereits jetzt angekündigt hat, gegen das Gesetz klagen zu wollen. „Die Quittung hierfür werden die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen mit großer Sicherheit juristisch vor dem Verfassungsgericht, politisch jedenfalls spätestens bei den nächsten Wahlen bekommen; viel dramatischer ist allerdings, dass der Schaden, den die schwarz-grünen Koalitionäre bis dahin angerichtet haben werden, immens sein wird: Das Verhältnis zwischen Politik und Beamtenschaft ist schwer belastet, die Landesregierung hat einen besoldungspolitischen Keil zwischen die Tarifbeschäftigten und die Beamten getrieben und das schlimmste: Sie löst durch die Deattraktivierung des öffentlichen Dienstes absehbar einen Mangel an guten Nachwuchskräften aus, der schon jetzt in einigen Teilen der Verwaltung wie den Feuerwehren, der Steuerverwaltung und der Justiz spürbar ist und sich schon sehr bald zu einem Fachkräftemangel verstärkt haben wird.“

Statt die – zweifelsohne dringend notwendigen – Strukturreformen in der hessischen Verwaltung anzugehen, schießt Schwarz-Grün die Verwaltung schrottreif. Denn wer so die Axt an die Leistungsfähigkeit der Verwaltung legt, der darf sich nicht wundern, wenn sich dies über kurz oder lang auch direkt auf die Bürgerinnen und Bürger auswirkt, die in Hessen bisher eine hohe Qualität öffentlicher Verwaltung gewöhnt sind. Gerade die Union sollte sich daher schnellstmöglich auf einen fairen Umgang mit den Bediensteten des öffentlichen Dienstes zurückbesinnen.

Link zur Pressemitteilung

 

Folgekosten in den Fokus nehmen

swimming-924895Bürgerhäuser, Schwimmbäder oder Sporthallen – nicht selten überschreiten kommunale Einrichtungen die im Haushalt vorgesehenen Kosten. Gerade die Folgekosten werden häufig unterschätzt.  So verbraucht beispielsweise ein einziges nordhessisches Schwimmbad mehr Energie als andere Kommunen für alle Bereiche. Dabei hätte man sich die jetzt vorhandenen Unkosten durch intelligente Heizungssysteme oder die vorausschauende Auswahl von Baumaterialien durchaus sparen können. Stattdessen belasten diese nun die Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger.

Bedauerlicherweise ist dies jedoch kein Einzelfall: Bei der Mehrzahl der Kommunen mangelt es an einer ausreichenden Berücksichtigung möglicher Folgekosten für Investitionen, wie der Landesrechnungshof bei seiner überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften (Kommunalbericht 2015) feststellte. Keine der 13 in der 178. vergleichenden Prüfung untersuchten Städte hatte die Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Folgekosten vollumfänglich geplant. Somit entstanden in 76 Prozent der Einrichtungen Kostenüberschreitungen. Darüber hinaus fehlte bei 90 von 114 in der 179. vergleichenden Prüfung zum Baumanagement untersuchten Investitionsmaßnahmen eine systematische und konsequente Berechnung aller projektbezogenen Folgekosten.

„Die Folge ist: Projekte sind im Unterhalt so teuer, dass sie die Gemeindehaushalte langfristig und jedes Jahr belasten und so einen Haushaltsausgleich unmöglich machen“, schlussfolgerte Jörg-Uwe Hahn bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfs, der eine bessere Berücksichtigung der Folgekostenberechnung bei kommunalen Investitionen vorsieht. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Vorschrift zur Durchführung eines vollumfänglichen Wirtschaftlichkeitsvergleichs von einer Soll-Vorschrift in eine Pflichtvorschrift verändern. Die von uns vorgeschlagene Neuregelung verlangt, dass jede finanzwirksame Maßnahme von erheblicher finanzieller Bedeutung für die Gemeinde entsprechend geprüft wird.“ Mit unserem Gesetzentwurf möchten wir erwirken, dass Entscheidungen in den Kommunen intensiver diskutiert und den Mandatsträgern sowie der Öffentlichkeit sehr konkret und transparent Informationen an die Hand gegeben werden, die auf der Basis anerkannter Investitionsrechnungsverfahren entstanden sind. So können die Kosten eines gesamten Lebenszyklus einer Investition zur Grundlage der Entscheidung gemacht und mögliche Einsparpotenziale im Rahmen der Investitionstätigkeit für die Kommunen erschlossen werden.