Verstreichen des Ultimatums an Ministerin Hinz

  • Keine Einsicht bei Umweltministerin trotz massiver verfassungsrechtlicher Bedenken
  • Hinz lässt Ultimatum kommentarlos verstreichen
  • FDP wird gegen Jagdverordnung klagen, wenn sie in Kraft tritt

WIESBADEN – In der vergangenen Woche hatte die FDP-Fraktion in einem Offenen Brief Staatsministerin Hinz eine Frist bis zum 10. November gesetzt, die von ihrem Haus erlassene Jagdverordnung zurückzuziehen. Zum Verstreichen dieses Ultimatums erklärte der jagdpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS:

„Es ist sehr bedauerlich, dass Ministerin Hinz und die Landesregierung weiter stur bleiben. Dabei hatte die von FDP und SPD initiierte Anhörung in der vergangenen Woche sehr deutlich ergeben, dass der zu regelnde Inhalt nicht für eine Verordnung geeignet ist. Dass sich das Ministerium einfach über die von Experten geäußerten massiven verfassungsrechtlichen Bedenken hinwegsetzt, ist für uns nicht hinnehmbar. Da nämlich die Regelungen der von Ihrem Haus geplanten Verordnung so kumulativ sind, stellt sich die Frage nach dem Parlamentsvorbehalt. Anders als in Hessen wurden in anderen Bundesländern entsprechende Änderungen daher nicht über den Verordnungsweg, sondern über ein Gesetz eingebracht.

Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Landesregierung – vor allem aus fachlichen Erwägungen – die Jagdverordnung zurückziehen und das Jagdrecht auf dem bisherigen Stand belassen soll. Im Fall eines möglichen In-Kraft-Tretens der Verordnung werden wir aufgrund der vorliegenden Verletzung der Rechte des Parlaments den Staatsgerichtshof anrufen, da in der Verordnung Sachverhalte geregelt werden, die dem Gesetz und damit dem Parlament vorbehalten ist.“