Versorgungsstärkungsgesetz

  • FDP-Fraktion teil Kritik der KV Hessen
  • Einrichtung von Terminservicestellen wird durch Wegfall von Arztsitzen konterkariert
  • Arzt/Patienten-Verhältnis wird sich grundlegend verändern

WIESBADEN – Anlässlich der Kritik der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen am Versorgungsstärkungsgesetz erklärte der gesundheitspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Wir teilen die Kritik der KV Hessen am Versorgungsstärkungsgesetz, das zu mehr Planwirtschaft und weniger Freiheit in der Gesundheitspolitik führt. Die Einrichtung von Terminservicestellen ist bloße Symbolpolitik, da diese neue Regelung zugleich durch Änderungen zum Praxisaufkauf konterkariert wird: Bei weniger Arztsitzen kann es nämlich trotz der Terminservicestellen nicht mehr Arzttermine geben. In seiner vorliegenden Fassung bringt das Gesetz nämlich eine Reihe erheblicher Veränderungen mit sich, die absehbar eine flächendeckende medizinische Versorgung der hessischen Patientinnen und Patienten gefährden können. Aktuelle Berechnungen lassen befürchten, dass durch das Gesetz tausende Arzt- und Psychotherapeutenpraxen alleine in Hessen wegfallen könnten. Dies bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger in Gebieten, die laut Gesetz künftig als „überversorgt“ gelten, dass sich für sie die bereits bestehenden Schwierigkeiten einen Facharzttermin zu erhalten, noch weiter verschärfen statt – wie versprochen – abmildern werden.“

Weiter erklärte Rentsch:

„Die Übergabe von 250.000 Unterschriften an das Bundesgesundheitsministerium, die in Arztpraxen gegen das geplante Versorgungsstärkungsgesetz gesammelt wurden, im Mai des vergangenen Jahres waren bereits ein eindeutiges Signal, dass die Patientinnen und Patienten erkannt haben, dass ihre ambulante ärztliche Versorgung gefährdet ist. Eine älter werdende Gesellschaft, die ärztliche Leistungen mehr denn je und in größerem Umfang benötigt, wird durch eine Reduzierung von bundesweit knapp 25.000 Arztpraxen in vermeintlich überversorgten Gebieten schlechter als bisher versorgt.

Seit Bekanntwerden des ersten Entwurfs dieses Gesetzes hat die FDP-Fraktion in mehreren Initiativen die Hessische Landesregierung aufgefordert, das Gesetz in dieser Form auf Bundesebene zu verhindern. Denn der dauerhafte Rückgang freier Arztpraxen geht Hand in Hand mit der verstärkten Gründung medizinischer Versorgungszentren und einer Zunahme ambulanter Behandlungen in Krankenhäusern – der Beginn einer Entwicklung, die das Arzt/Patienten-Verhältnis grundlegend verändern wird. Der Arzt des Vertrauens, den man über viele Jahre regelmäßig aufsucht, wird künftig durch einen anonymen Dienstleister ersetzt. Das ist weder im Interesse der Patienten noch im Interesse der niedergelassenen Ärzte.“