Straßenbeiträge

30.01.2018
  • Dringender Handlungsbedarf
  • Zwang zu Straßenbeiträgen abschaffen
  • Kommunen sollen selbst entscheiden

Heute hat der Hessische Landtag den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen in erster Lesung beraten. Dazu erklärte der kommunalpolitische Sprecher Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Mit unserem Gesetz wollen wir den Straßenbeitragszwang in Hessen abschaffen und es den Kommunen selbst überlassen, ob sie Straßenbeiträge von ihren Bürgern erheben oder andere Finanzierungsformen wählen. Damit stärken wir auch die kommunale Selbstverwaltung, denn die Frage von Straßenbeiträgen ist eine ureigene Aufgabe, die wieder vor Ort entschieden werden soll. Unser Gesetz orientiert sich an der Regelung in Schleswig-Holstein, die dort mit den Stimmen der Jamaika-Koalition auf den Weg gebracht wurde. Deshalb sollte unser Vorschlag auch für CDU und Grüne zustimmungsfähig sein.“

Dr. h.c. Hahn weiter:

„Im Bereich der Straßenbeiträge gibt es dringenden Handlungsbedarf. In manchen Region Hessens sind Straßenbeiträge schon lange üblich, andernorts wird über sogenannte wiederkehrende Straßenbeiträge diskutiert. In jedem Fall sind damit immer erhebliche Belastungen für Anwohner verbunden. Gerade für ältere Menschen in ländlichen Regionen können Härten entstehen, weil ein großes Grundstück, auf dem ein älteres Haus steht, mit mehreren zehntausend Euro veranlagt werden könnte. Auch die Klagen der Stadt Schlitz und der Stadtverordneten von Limburg zeigen, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Einige Kommunen (Schlitz, Mörfelden-Walldorf, Limburg, Rüsselsheim, Karben, Bad Vilbel) werden sogar von der Kommunalaufsicht gegen den Willen der Bürgermeister und Stadtverordneten gezwungen, Straßenbeitragssatzungen einzuführen. Diese Einschränkung der Kommunalen Selbstverwaltung wollen wir durchbrechen, indem wir den Kommunen die Freiheit der Entscheidung zurückgeben. Wer den ländlichen Raum und die Ortskerne unserer Dörfer stärken will, der darf nicht unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastungen für Eigentümer zulassen.“

„Nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins wollen wir die Hessische Gemeindeordnung ändern, so dass hier die Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen zukünftig entfällt. Nach der geltenden Rechtslage sollen die Kommunen Straßenbeiträge erheben. De facto gilt aber eine Erhebungspflicht, sobald die Kommune defizitär wird. Es kann aber nicht sein, dass je nach Kassenlage Anwohner für die Straße zahlen müssen oder nicht. Das wäre sehr ungerecht. Deshalb sollen die Kommunen selbst entscheiden können und den Weg für sich wählen, den sie mit ihren Bürgern vereinbaren. Die Gesetzesbegründung stellt dabei klar, dass der Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht zu Nachteilen bei der Genehmigung des Haushaltes oder der Mittelzuweisung des Landes führen darf. Weiterhin ändern wir das Kommunalabgabengesetz (KAG) und machen hier aus der bisherigen „Soll-Vorschrift“ eine „Kann-Vorschrift“.

„Der zweite Punkt unseres Gesetzes betrifft die Höhe der Veranlagung. Wenn Anwohner veranlagt werden, dann muss die Gemeinde entscheiden dürfen, mit wie viel Prozent das geschehen soll. Dadurch könnten kommunale Ziele, wie die Dorfkernsanierung, stärker berücksichtigt werden.“