STIRBÖCK: Offene Daten nutzen vor allem den Bürgern
- Freie Demokraten werben für Open-Data-Gesetz
- Gegenargumente der Ministerin sind wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen
- Daten als Gold der Digitalisierung
WIESBADEN – „Eine freie und gebührenfreie Bereitstellung von Daten ist Herzstück einer innovativen Datenpolitik“, erklärt Oliver STIRBÖCK, digitalpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Er wirbt damit für das Open-Data-Gesetz, das seine Fraktion vorgelegt hat und das am Dienstagabend in zweiter Lesung im Plenum des Landtags beraten wurde. „Offene Daten nutzen nicht nur der Wissenschaft. Wir kämpfen für Open Data, weil die Daten Start-ups, Datenjournalisten, gemeinnützigen Initiativen und letztlich den Bürgerinnen und Bürgern nutzen“, sagt Stirböck und führt an, dass die von der Digitalministerin geäußerten Kritikpunkte in der Experten-Anhörung von den Fachleuten ab absurdum geführt wurden. Weder werde Open Data vorrangig amerikanischen und chinesischen Firmen nutzen, noch sei der Datenschutz gefährdet. „Der Datenschutzbeauftragte hat explizit aufgeführt, dass unser Gesetzentwurf das Datenschutzniveau des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes übernommen hat, das Schwarz-Grün im Mai 2018 verabschiedet hat. Wenn die Ministerin Zweifel am Datenschutz in unserem Open-Data-Gesetz hat, dann müsste sie ihr eigenes Gesetz anpassen“, erklärt Stirböck. Ebenso irre die Ministerin, wenn sie sagt, es gebe nur wenige Beispiele für einen großflächigen wirtschaftlichen Nutzen von Open Data. „Allein die Daten eines Londoner Verkehrsbetriebs haben eine zweistellige Zahl an neuen Geschäftsmodellen gehoben“, verdeutlicht Stirböck. Dass Open Data dort effizienter sei, wo es die Landesregierung als richtig identifiziere, zeige, dass diese Open Data nicht richtig verstanden habe: „Der Reiz an Open Data ist ja explizit, dass nicht die Behörde entscheidet, welcher Nutzen es wert ist, dass Daten veröffentlicht werden, sondern dass Unternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diesen Nutzen eigenmächtig ergründen.“
Stirböck ergänzt: „Die Argumente der Ministerin und der gesamten Koalition sind wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. Die Anhörung hat eher ergeben, dass unser Gesetzentwurf nicht weit genug geht.“ Stirböck kündigt daher für die dritte Lesung des Gesetzentwurfs an, technische Hinweise aufzunehmen, und fordert die schwarz-grüne Koalition auf, ihre Argumente zu überdenken. „Die Digitalministerin sagt selbst, Daten sind das Gold der Digitalisierung. Wenn sie es ernst meint, sollte sie sie nicht länger als Blech behandeln.“