STIRBÖCK: Bildungsurlaub muss auch online möglich sein
- Freie Demokraten legen Entwurf für Gesetzesänderung vor
- Viele Bundesländer sind Hessen voraus
„Es ist zweitrangig, ob Menschen durch die Republik reisen, um sich in einem Seminarraum weiterzubilden, oder ob sie von zu Hause aus an einer digitalen Fortbildung teilnehmen: Wichtig ist die Bildung an sich“, erklärt Oliver STIRBÖCK, digitalpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, und macht damit auf ein Problem aufmerksam: Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub sieht nur Präsenzveranstaltungen vor. Das wollen die Freien Demokraten ändern und haben einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorgelegt, der heute in erster Lesung im Plenum des Landtags beraten wird. „Bildungsurlaub soll auch dann anerkannt werden, wenn er als Online-oder Hybrid-Veranstaltung stattfindet“, fordert Stirböck.
„Hessen arbeitet im Jahr 2022 noch mit einem Gesetz, das Online-Veranstaltungen auf Grundlagen aus dem Jahr 1998 ausschließt, obwohl sich die Arbeitswelt seither weitergedreht hat und digitale Kommunikationsformen längst etabliert sind. Es wird höchste Zeit, das hessische Gesetz entsprechend zu modernisieren“, sagt Stirböck. Andere Bundesländer, konkret Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein, seien hier deutlich weiter als Hessen und ermöglichten bereits digitalen Bildungsurlaub. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz sei die Möglichkeit zumindest vorübergehend für die Corona-Zeit geschaffen worden. „Das führt dazu, dass ein Online-Weiterbildungsseminar für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Schleswig-Holstein als Bildungsurlaub anerkannt wird, für Weiterbildungswillige aus Hessen aber nicht.“