SCHARDT-SAUER zur Verfahrensdauer an hessischen Gerichten

14.01.2020
  • Verfahren dauern zu lang
  • Justiz muss besser ausgestattet werden
  • „Brauchen einen wehrhaften Rechtsstaat“

WIESBADEN – „Die Verfahrensdauer an hessischen Gerichten zeigt, dass die Kapazitäten dort ausgebaut werden müssen. Die Justiz muss in Hessen besser ausgestattet werden, nicht nur technisch, sondern vor allem personell“, sagt Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag.  Hintergrund: Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Freien Demokraten wurde bekannt, dass hessische Gerichte 2018 in 353 Fällen wegen überlanger Verfahren gerügt wurden. In 17 Fällen musste eine Entschädigung gezahlt werden. „Die Landesregierung kümmert sich nicht darum, dass es genügend Richter und Staatsanwälte gibt, damit Fälle zügig bearbeitet werden können“, kritisiert Schardt-Sauer und ergänzt: „Gerade im Bereich des Strafrechts darf es nicht zu Verzögerungen kommen. Auch die Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis dafür, dass aufgrund einer zu langen Dauer Straftäter aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. Auch der jüngst bekannt gewordene Fall, in dem ein verurteilter IS-Anhänger wegen eines Justizfehlers aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste, dürfte auf Personalmangel zurückzuführen sein. Wir brauchen eine funktionierende Justiz und einen wehrhaften Rechtsstaat. Dies ist auch deswegen dringend notwendig, da ein zeitnahes Urteil Wirkung beim Straftäter zeigt.“