SCHARDT-SAUER zur Reform der Grundsteuer

  • Grundsteuer ist wichtige Grundlage kommunaler Finanzen
  • bürokratisches Scholz-Modell ablehnen und Länderöffnungsklausel nutzen
  • Landesgrundsteuergesetz schnell auf den Weg bringen

WIESBADEN – „Mit rund 1 Mrd. € Gesamtaufkommen in Hessen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für die hessischen Kommunen. Ein plötzlicher Wegfall ohne Kompensation wäre ein Desaster für die Finanzen aller hessischen Kommunen. Vor diesem Hintergrund beobachten wir seit längerem mit zunehmender Sorge die schleppenden Beratungen auf Bundesebene. Die Ausgestaltung des bislang vorgelegten Gesetzentwurfs zur Grundsteuer kann keine Zustimmung der Freien Demokraten finden. Wir setzen uns aber für die notwendige Grundgesetzänderung zur Einführung einer Länderöffnungsklausel ein“, erklärt Marion SCHARDT-SAUER, haushaltspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag.

Schardt-Sauer weiter:

„Der Entwurf von Finanzminister Scholz ist hochbürokratisch und verlangt, dass jedes einzelne Gebäude bewertet werden muss, was alleine für Hessen mehr als 300 zusätzliche Stellen in der Finanzverwaltung verlangen würde. Dazu kommt, dass durch die Einbeziehung der Mietpreisentwicklung Folge des Gesetzes ein Mietenturbo für die ohnehin teuren Ballungsräume wäre. Damit wird das Ziel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, zusätzlich torpediert. Auch die Bürokratie, die mit dem Gesetz eingeführt werden soll, kann nicht die Zustimmung der Freien Demokraten erhalten. Vor allem die sogenannte ‚Schattenrechnung‘ lehnen wir ab. Diese bedeutet im Ergebnis, dass, auch wenn Hessen die Länderöffnungsklausel für ein eigenes Landesgrundsteuergesetz nutzen würde, Hessen trotzdem die komplizierte Berechnung des Scholz-Entwurfs durchführen müsste, um die Bemessungsgrundlage für den Länderfinanzausgleich zu erstellen. Eine solche Regel führt die Länderöffnungsklausel ad absurdum.

Mit Blick auf die notwendige Zweitdrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung ist in dieser Gemengelage eine Einigung zwischen CDU, SPD, FDP, Grünen und CSU zu erreichen, eine große Herausforderung, die durchaus scheitern könnte. Wir als Freie Demokraten fordern deshalb die Landesregierung auf, Vorsorge zu treffen und für den immer wahrscheinlicher werdenden Fall eines Scheiterns ein Landesgrundsteuergesetz im Oktoberplenum vorzulegen. Auf diese Weise könnte Hessen einerseits den Druck auf die Bundesebene erhöhen und andererseits wäre man in der Lage im ordentlichen Verfahren das Gesetz zu beschließen und die Kommunen vor eventuellen Einnahmeausfällen zu schützen. Wir als Freie Demokraten wollen ein einfaches und gerechtes Modell, das sich allein an der Fläche des Grundstücks orientiert. Damit hätte man eine bürokratiearme Art der Erhebung und gleichzeitig würden Mieter bei den Nebenkosten nicht weiter belastet, wie beim Scholz-Modell.“