SCHARDT-SAUER zu Vollzugsgesetzen

30.06.2020
  • Wenig Licht, viel Schatten
  • Statt Bodycams lieber mehr Personal
  • Personeller Mehrbedarf muss einkalkuliert werden

WIESBADEN – „Statt Bodycams sollte die Ministerin lieber für eine bessere Personalausstattung sorgen. Wir halten Bodycams im übrigen auch nicht für zweckmäßig, deeskalierend zu wirken. Sie mögen zwar im öffentlichen Raum, bei der Nutzung durch Polizeibeamtinnen und –beamte, wirkungsvoll sein und zu einer Deeskalation von kritischen Situationen beitragen. Im Bereich des Justizvollzugs besteht jedoch schlicht keine Notwendigkeit für das Tragen dieser „Bodycams“ durch die Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten. Es handelt sich im Justizvollzug um eine völlig andere Situation als im öffentlichen Raum“, erklärt die Sprecherin für Justizvollzug der Freien Demokraten im Hessischen Landtag Marion SCHARDT-SAUER. Ähnliches gelte für den Waffengebrauch zum Abschuss von Drohnen. Es sei schleierhaft wie Justizvollzugsbeamte innerhalb einer Justizvollzugsanstalt auf ein fliegendes Objekt schießen sollen, zumal sie üblicherweise keine Waffen im Vollzug tragen. Hier ist im Rahmen der Anhörung und des weiteren Verfahrens noch Nachbesserungsbedarf geboten.

Neben einer erhöhten Besuchszeit von mindestens zwei Stunden monatlich ist im Gesetzentwurf auch die Durchführung von sog. „Videobesuchen“ vorgesehen. „Diese Möglichkeit der Kontaktaufnahme begrüßen wir ausdrücklich. Es hat sich während der „Corona-Pandemie“ herausgestellt, dass dies bei den Inhaftierten ein beliebtes Instrument ist, um mit der Außenwelt – und insbesondere mit ihren Familien – Kontakt zu halten. Dadurch können Gefangene mit Verwandten, denen ein Besuch in der JVA aufgrund von Krankheit oder schlicht der Entfernung nicht möglich ist, Kontakt haben. Das ist vor allem für die Zeit nach der Haft eine wichtige Ergänzung“, macht Marion Schardt-Sauer deutlich.

Durch die Videotelefonie nehmen jedoch auch Gefangene an „Besuchsangeboten“ teil, die zuvor nicht Besuch erhalten haben, sodass durch die notwendige Überwachung ebenso ein Mehr an personelle Ressourcen erforderlich sei. Zudem sei auch daran zu denken, dass eventuell Dolmetscher zu einer solchen Telefonie hinzugezogen werden müssten, um die Inhalte solcher Videokonferenzen zu überprüfen – von „personalneutral“ und damit „kostenneutral“ könne daher auch in diesem Punkt keine Rede sein.

„Die Landesregierung muss diesen Bedarf im Rahmen der Haushaltsberatungen dringend mit einkalkulieren. Der vorliegende Gesetzentwurf jedenfalls beinhaltet wenig Licht und viel Schatten. Statt Aktionismus fordern die Freien Demokraten eine gute personelle Ausstattung“, so Schardt-Sauer.