SCHARDT-SAUER zu technischen Defiziten in der Justiz

23.04.2020
  • Hessischer Justiz fehlt es an Infrastruktur
  • Ministerin ignoriert grundlegende Probleme
  • Nicht ablenken, sondern Hausaufgaben machen

WIESBADEN – „Die Corona-Krise verdeutlicht, was sich auch schon vorher gezeigt hat: Die technische Ausstattung der hessischen Justiz ist unzureichend“, kritisiert die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Marion SCHARDT-SAUER. Dass sich Justizministerin Eva Kühne-Hörmann nun nach eigener Ankündigung dafür einsetzen will, dass in Betreuungsangelegenheiten Videoanhörungen vorgenommen werden, höre sich zwar gut an, sei aber viel zu kurz gesprungen.

„Betreuungssachen sind nur ein kleiner Teil der Justiz“, gibt Schardt-Sauer zu bedenken. Videokonferenzen sollten während der Corona-Pandemie generell möglich sein. „Doch dafür fehlt es der Justiz leider an Infrastruktur“, moniert Schardt-Sauer. Als Beispiel nennt sie eine Verhandlung in Darmstadt, die nach der Anklageverlesung unterbrochen werden musste. Der Grund: Es stand kein Raum zur Verfügung, der groß genug war, um die Abstandsregelungen einzuhalten.

Die an die Bundesjustizministerin geäußerte Forderung Kühne-Hörmanns ignoriere die grundlegenden technischen Probleme in der Justiz. „Es gibt im Bereich des Zivilrechts und des Verwaltungsrechts bereits jetzt die rechtlichen Voraussetzungen. Doch statt die hessische Justiz modern auszustatten und in die Lage zu versetzen, all dies zu nutzen, lenkt die Ministerin eher ab“, sagt Schardt-Sauer. „Moderne Tagungsräume und Übertragungstechnik – da ist die hessische Justiz leider nicht Spitze. Die Ministerin sollte sich auf ihre Hausaufgaben konzentrieren und nicht auf Ablenkungsrufe nach Berlin.“