SCHARDT-SAUER zu Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen

22.08.2019
  • Schnellschuss der Landesregierung löst das Problem schwangerer Frauen nicht
  • Landesregierung steht in der Pflicht anonyme und ergebnisoffene Beratung zu gewährleisten
  • Freie Demokraten fordern weiterhin verfassungskonform gesetzliche Grundlage

WIESBADEN – „Wir begrüßen zwar, dass die Landesregierung auf den Druck von Verbänden und Opposition nun endlich reagiert und offenbar versucht, das Problem zu lösen. Für die beratungssuchenden Frauen ändert sich jedoch nichts. Sie haben einen Anspruch auf eine rechtssichere, konfliktfreie Lösung. Diese wird durch den vorgelegten Erlass nicht erreicht. Das haben auch die Experten in der Anhörung ausdrücklich bestätigt. Schwangere sind gesetzlich verpflichtet, vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch eine Beratungsstelle aufzusuchen – der Staat wiederum ist daher verpflichtet, die anonyme und ergebnisoffene Beratung zu gewährleisten“, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Marion SCHARDT-SAUER.

Schardt-Sauer weiter:

„Die Initiative der Landesregierung schafft keine Klarheit für die schwangeren Frauen, die Beratungsstellen und die Kommunen. Es bleibt leider weiterhin so, dass die Frauen auf dem Weg zu den Beratungsstellen in unerträglicher Weise religiösen Fanatikern ausgeliefert sind. Der Erlass stellt lediglich eine Handreichung dar, ändert jedoch nichts an der aktuellen Situation vor Ort. Die Entscheidungen bzgl. der Demonstrationen werden weiterhin vor Ort getroffen werden – daher wird es weiterhin zu unangenehmen Situationen kommen.

Die Landesregierung hat einen Schnellschuss gemacht – durch den Erlass wird nichts verbessert. Es muss eine gesetzliche Regelung erfolgen – diese würde eine wirkliche Trendwende bringen. Daher fordern wir die Landesregierung auf, die wichtigen und fachlich fundierten Erkenntnisse aus der heutigen Anhörung zu nutzen, um schnellstmöglich eine rechtssichere Regelung auf den Weg zu bringen.“