Schardt-Sauer zu Schutzzonen bei Schwangerschaftsberatung

25.09.2019
  • Erlass liefert keine klaren juristischen Vorgaben
  • Schutz für beratungssuchende Frauen vom Vorgehen vor Ort abhängig
  • Freie Demokraten fordern in einem Antrag rechtssichere Schutzzonen bei Schwangerschaftsberatung

WIESBADEN – Die Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag hat mit einem Antrag die schwarz-grüne Landesregierung aufgefordert, dem Landtag den Entwurf einer tragfähigen gesetzlichen Regelung vorzulegen, die gewährleistet, dass schwangeren Frauen zukünftig ein ungehinderter Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gewährleistet wird. Diese Regelung soll eine sogenannte „Schutzzone“ vor den Beratungsstellen festschreiben, damit eine anonyme und ergebnisoffene Beratung durchgeführt werden kann und die schwangeren Frauen unbehelligt diesem gesetzlichen Erfordernis nachkommen können. Innerhalb dieser Schutzzone soll nicht demonstriert werden dürfen.

„Immer wieder erleben wir es, dass christliche Fundamentalisten und Demonstranten mit so genannten Mahnwachen das Aufsuchen einer Beratungsstelle für schwangere Frauen zu einem Spießrutenlauf werden lassen“, erklärte die justizpolitische Sprecherin der Fraktion, Marion SCHARDT-SAUER. „Das ist inakzeptabel. Deshalb fordern wir Freie Demokraten, dass beratungssuchende Frauen unbelästigt Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Kliniken sowie Praxen von Ärztinnen und Ärzten aufsuchen können. Der von der Landesregierung vorgelegte Erlass reicht hier nicht, weil es dann vom Gutdünken der Entscheidungsträger vor Ort und damit vom Zufall abhängig ist, ob Frauen in dieser vulnerablen Situation Schutz erfahren. Daher muss eine feste und dauerhafte Schutzzone von 150 m um Beratungsstellen im Gesetz festgeschrieben werden.“

Schardt-Sauer weiter:

„Die Fraktion der Freien Demokraten fordert entschieden, schnellstmöglich Rechtssicherheit für die betroffenen Frauen, die Beratungsstellen und die Kommunen zu schaffen. Ich möchte nochmals daran erinnern: diese Frauen suchen eine Beratungsstelle auf, weil sie müssen, weil sie einem gesetzlichen Erfordernis nachkommen, um vor einem Schwangerschaftsabbruch einen sog. „Beratungsschein“ ausgestellt zu bekommen. In dieser Situation sind sie zutiefst verletzlich und angreifbar. Sie brauchen keine Vorwürfe und Beschimpfungen, sondern Ruhe und Zuwendung.“