SCHARDT-SAUER zu rechtlicher Regelung für „Schutzzonen“

22.02.2019
  • Fastenzeit und damit zu erwartende Protestaktionen stehen kurz bevor
  • Land muss schnellstmöglich rechtliche Regelung schaffen
  • Frauen müssen ungestört der Beratungspflicht nachkommen können, Kommunen brauchen Rechtssicherheit

WIESBADEN – Anlässlich der Überlegungen der Stadt Gießen, vor der Praxis der Ärztin Kristina Hänel eine „Schutzzone“ einzurichten, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Marion SCHARDT-SAUER: „Das Land muss schnellstmöglich eine rechtliche Regelung schaffen, damit beratungssuchende Frauen nicht weiterhin christlichen Fundamentalisten und ihren Protestaktionen vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Arztpraxen ausgesetzt sind. Es ist zu befürchten, dass es insbesondere in der bevorstehenden Fastenzeit wieder zu 40-tägigen Protestaktionen vor diesen Einrichtungen kommen wird. Die „Spießrutenläufe“ der Vergangenheit, geschaffen durch christliche Fundamentalisten, die diffamierende Plakate hoch- und Gesänge abhalten, dürfen sich nicht wiederholen. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar und stellt eine zusätzliche Belastung für die Frauen dar, die ihrer gesetzlichen Pflicht zu einem Beratungsgespräch nachkommen. Sie benötigen besonderen Schutz, da sie sich oftmals in einer ohnehin emotional stark belastenden Situation befinden. Die Beratungen müssen in einem sicheren Umfeld stattfinden und vertraulich, ergebnisoffen und ohne Beeinträchtigungen möglich sein.“

Schardt-Sauer weiter:

„Es muss endlich gehandelt werden, um auch den Kommunen Rechtssicherheit zu geben. Das Land muss daher ein Gesetz schaffen, das einen versammlungsrechtlichen Eingriff und damit die Ausweisung von Schutzzonen ermöglicht. Nur dadurch kann dauerhaft gewährleitstet werden, dass Frauen nicht belästigt werden und ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beratung ungestört nachkommen können. Es muss schnellstmöglich Klarheit für beratungssuchende Frauen, die Beratungsstellen und die Kommunen geben.“