SCHARDT-SAUER zu Grundrechten und Corona

08.04.2020
  • Grundrechte auch in Krisenzeiten achten
  • Einschränkungen müssen fortlaufend überprüft werden

WIESBADEN – „Zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gehören leider auch Einschränkungen der verfassungsrechtlich garantierten Bürger- und Freiheitsrechte. Dies ist für viele Bürgerinnen und Bürger, aber gerade auch für uns Freie Demokraten eine enorme Belastung. Vor allem Ein- und Beschränkungen der Grundrechte müssen fortlaufend überprüft werden – ob die Maßnahme notwendig, geeignet und angemessen ist“, erklärt Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag.

Zu Recht sehe unsere Verfassung hohe Hürden für staatliche Eingriffe in die Grundrechte vor. Grundrechte müssen auch in Krisenzeiten geachtet werden. Deshalb bedarf es einer stetigen Rechtfertigung des Staates, wenn er Einschränkungen vornimmt. „Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Grundrechte nur eine untergeordnete Rolle spielen würden“, sagt Schardt-Sauer.

Die Freien Demokraten erwarten, dass die Landesregierung ihre Verordnungen zur Corona-Pandemie fortlaufend überprüft, ob die Einschränkungen der Grundrechte noch aufrechterhalten werden müssen. „Sofern es keine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Maßnahmen mehr gibt, müssen die Einschränkungen unverzüglich aufgehoben werden. Das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und deren Befolgung darf nicht zum dauerhaften Aushöhlen der Bürger- und Freiheitsrechte führen“, fordert Schardt-Sauer.