SCHARDT-SAUER zu § 219a StGB

12.12.2019
  • Freie Demokraten fordern Abschaffung des § 219a
  • Ratsuchende Frauen brauchen Informationen
  • Ärzte nicht kriminalisieren

WIESBADEN – Anlässlich der erneuten Verhandlung gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Marion SCHARDT-SAUER: „Die Freien Demokraten sprechen sich weiterhin für eine Abschaffung des § 219a StGB aus. Es kann nicht sein, dass beratungssuchenden Frauen, die sich ohnehin schon in einer belastenden Situation befinden, der Zugang zu Informationen über die Methode, Risiken und Kosten einer Behandlung erschwert wird. Frauen suchen gerade nach diesen Informationen, wenn sie vor der schwierigen Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs stehen. Sie dürfen daher in dieser Notsituation nicht alleine gelassen werden. Die Ärzte sollten über die Behandlung sachlich informieren dürfen anstatt kriminalisiert zu werden.“

Zum Hintergrund: Der § 219a des Strafgesetzbuchs stellt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Demnach macht sich ein Arzt bereits dann strafbar, wenn er darauf hinweist, dass er Schwangerschaftsabbrüche durchführt und hierzu allgemeine Informationen zur Verfügung stellt (zum Beispiel auf seiner Website). §219a kriminalisiert daher nicht nur die anpreisende Werbung, sondern bereits sachliche Informationen.