SCHARDT-SAUER: Zivil- und Verwaltungsgerichte brauchen Videoraum

Justitia
01.12.2020
  • Hessens Justiz ist technisch unzureichend ausgestattet
  • Digitalisierung stellt Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats sicher
  • Video-Verhandlungen sparen Zeit und Kosten

WIESBADEN – „Hessens Justiz muss zukunftsfit gemacht werden. Daher fordern wir, dass alle Zivil- und Verwaltungsgerichte in Hessen bis Ende 2021 mit mindestens einem Videoraum ausgestattet werden, um Gerichtsverhandlungen per Bild und Ton zu ermöglichen“, erklärt Marion SCHARDT-SAUER, justizpolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. „Leider sind Hessens Gerichte bislang nur unzureichend technisch ausgestattet, so dass die Möglichkeiten, die die Zivilprozessordnung und die Verwaltungsgerichtsordnung bieten, derzeit gar nicht ausgeschöpft werden können. Die technischen Voraussetzungen für Video-Verhandlungen müssen jetzt dringend geschaffen werden.“ Ihre Forderung haben die Freien Demokraten in einem Antrag (Drs. 20/3932) formuliert und wollen sie auch bei den Anträgen zum Haushalt 2021 berücksichtigen.

„Digitale Verhandlungen haben den Vorteil, dass zeit- und kostenintensive Anreisen der Parteien vermieden werden. Außerdem stellen sie die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats sicher. Dass das notwendig ist, haben die Einschränkungen in der Corona-Krise deutlich gezeigt“, sagt Schardt-Sauer. Sie ergänzt: „Die Justiz darf der freien Wirtschaft nicht hinterherhinken. Digitalisierung muss auch in der Justiz möglich sein; nicht zuletzt, um diese für Bewerberinnen und Bewerber attraktiv zu machen.“