SCHARDT-SAUER: Wer trägt Verantwortung im Justizskandal?

Justitia
13.08.2020
  • Freie Demokraten wollen Antworten
  • Wie kam es zum Kontrollversagen in der Staatsanwaltschaft?
  • Ministerin will von eigenem Versagen ablenken

WIESBADEN – „Die Justizministerin muss endlich aufklären, anstatt zu mauern“, fordert Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin, in Bezug auf den Justizskandal um einen unter Korruptionsverdacht stehenden Frankfurter Oberstaatsanwalt. „Leider hat sie in der jüngsten Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags viel Nebel verbreitet, aber wenig Licht ins Dunkel gebracht. Deshalb haken wir wie angekündigt weiter nach, denn dieser Fall darf sich nicht wiederholen.“ Die Freien Demokraten haben für die kommende Sitzung des Rechtsausschusses einen Dringlichen Berichtsantrag (Drs. 20/3383) eingereicht. „Es ist unfassbar, dass ein Staatsanwalt fast zwei Jahrzehnte lang ungestört ein System der persönlichen Bereicherung aufbauen und sich zulasten der Staatskasse und Dritter bereichern kann. Das kann nur möglich sein, wenn es keine Kontrollmechanismen gibt oder bestehende versagen“, sagt Schardt-Sauer.

Sie fragt in ihrem Dringlichen Berichtsantrag nach den Regeln der Innenrevision bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Verantwortung des Justizministeriums. „Aus einem Erlass des Justizministeriums vom November 2017 geht hervor, dass das Ministerium die Revision des Rechnungswesens der Generalstaatsanwaltschaft übernimmt. Wir fordern die Ministerin auf zu erklären, ob und wie dieser Erlass umgesetzt wird, wer hier seiner Aufgabe nicht nachgekommen und wer verantwortlich ist“, sagt Schardt-Sauer. „Wenn die Ministerin jetzt die Schaffung einer Stabsstelle ankündigt, dann heißt das ja offenbar, dass die bisherige Kontrolle nicht funktioniert hat und sie von ihrem eigenen Versagen ablenken will.“

Auch in Bezug auf die Stabsstelle sind aus Sicht der Freien Demokraten noch Fragen offen. „Wir wissen zum Beispiel nicht, ob es sich hier um zusätzliches Personal oder nur um eine Umverteilung handelt und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort beschäftigt sein sollen. Außerdem wollen wir wissen, wo die Stelle organisatorisch und dienstrechtlich angeordnet wird“, erklärt Schardt-Sauer.