SCHARDT-SAUER und PÜRSÜN zu Schutzzonen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

15.03.2019
  • Frauen müssen ungestört der Beratungspflicht nachkommen können
  • Es muss schnellstmöglich Klarheit für Frauen, Beratungsstellung und Kommunen geschaffen werden
  • Freie Demokraten stellen daher Dringlichen Berichtsantrag im Innenausschuss

WIESBADEN – Anlässlich der wiederholten Demonstrationen von Abtreibungsgegnern vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen erklärten die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Marion SCHARDT-SAUER und der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten, Yanki PÜRSÜN: „Aktivisten belästigen mit Mahnwachen Frauen und Männer, die bei Einrichtungen Rat suchen oder, vielmehr noch, dem notwendigen Erfordernis nachkommen, sich vor einem Schwangerschaftsabbruch beraten zu lassen.

Die „Spießrutenläufe“ für beratungssuchende Frauen sind nicht hinnehmbar und stellen für sie eine schwere Belastung dar. Sie benötigen besonderen Schutz, da sie sich oftmals in einer ohnehin schon emotional belasteten Situation befinden. Die Beratungen müssen in einem sicheren Umfeld stattfinden und vertraulich, ergebnisoffen und ohne Beeinträchtigungen möglich sein.“

Schardt-Sauer und Pürsün weiter:

„Die Fraktion der Freien Demokraten setzt sich daher dafür ein, dass schnellstmöglich eine rechtliche Regelung geschaffen wird, damit beratungssuchende Frauen nicht weiterhin den Protestaktionen vor Arztpraxen und Schwangerschaftsberatungsstellen ausgesetzt sind.
Im Gegensatz zu Bündnis 90/Die Grünen, die nicht handeln und lediglich Pressemitteilungen wie in Frankfurt und jüngst in Darmstadt veröffentlichen, werden wir Freie Demokraten die Problematik in Angriff nehmen. Wir wollen schnellstmöglich Klarheit für die betroffenen Frauen, die Beratungsstellen und die Kommunen schaffen – daher haben wir zu diesem Thema zunächst einen dringlichen Berichtsantrag gestellt, dessen Beantwortung am 21. März im Innenausschuss erwartet wird. Themen werden u.a. die Bewertung der Eingriffe in die Rechte Hilfesuchender und das Vorgehen gegen solche Praktiken sein.“