SCHARDT-SAUER: Schuldenbremse ist Frage der Generationengerechtigkeit

  • Neuverschuldung begrenzen statt Geldhahn aufdrehen
  • Absicherung im Sinne solider Staatsfinanzen
  • Schwarz-grünes Sondervermögen hat Schuldenbremse entwertet

WIESBADEN – Marion SCHARDT-SAUER, haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat in der heutigen Plenardebatte die Notwendigkeit einer Schuldenbremse bekräftigt: „Wenn die Linke von der Aufhebung der Regelung der Schuldenbremse spricht, dann ist das eine schöne Umschreibung dafür, dass sie den Geldhahn aufdrehen will. Wir Freie Demokraten sind hingegen der Überzeugung, dass eine Begrenzung der Neuverschuldung sinnvoll und eine Frage der Generationengerechtigkeit ist. Eine wirksame Begrenzung der fortwährenden Neuverschuldung bleibt notwendig, um die Staatsfinanzen solide zu gestalten“, erklärt Schardt-Sauer und weist darauf hin, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert ist. „Dort heißt es ganz klar, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Die Regelung, die die Fraktion der Linken vorschlägt, würde also dem Grundgesetz widersprechen und wäre wirkungslos“, erklärt Schardt-Sauer.

Sie erinnert daran, dass Hessen das erste Bundesland war, das eine eigene landesrechtliche Regelung verabschiedet hat. „Bis vor einigen Monaten konnte der Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit Ausnahmen von der Schuldenbremse beschließen. Auch wir Freie Demokraten haben im März dieses Jahres einer Ausnahme und damit einer Nettokreditaufnahme in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt. Leider war es der schwarz-grünen Koalition danach zu mühsam, immer wieder mit der Opposition reden und erklären zu müssen, wofür zusätzliche kreditfinanzierte Mittel benötigt werden.  In der Folge hat Schwarz-Grün das Ausführungsgesetz geändert, das Quorum auf eine einfache Mehrheit gesenkt und mit dem sogenannten Sondervermögen die Schuldenbremse entwertet.“ Die Freien Demokraten haben deshalb mit der SPD vor dem Staatsgerichtshof geklagt, um die Schuldenbremse wieder in Kraft zu setzen und dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber seine jährliche Entscheidungsbefugnis zurückzugeben. „Nur so sind solide Staatsfinanzen dauerhaft garantiert“, erklärt Schardt-Sauer.