SCHARDT-SAUER: Reines Flächenmodell schafft Verlässlichkeit bei der Grundsteuer

  • Erhebung muss einfach und verständlich sein
  • Freie Demokraten haben mit Gesetzentwurf das Tempo vorgegeben
  • Differenzierung macht Berechnung komplizierter

WIESBADEN – „Einfach und verständlich – so muss das hessische Grundsteuergesetz sein“, fordert Marion SCHARDT-SAUER, haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Während die Landesregierung erst jetzt einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer vorgelegt hat, der heute in erster Lesung im Plenum beraten wird, haben die Freien Demokraten das Tempo vorgegeben und bereits im April einen Gesetzentwurf vorgestellt. „Die Zeit drängt, denn bis 2025 brauchen die Grundstückseigentümer, aber auch die hessischen Kommunen eine verlässliche Grundlage zur Erhebung der Grundsteuer“, erklärt Schardt-Sauer und erinnert an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die bisherige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer nur noch bis Ende 2024 angewendet werden darf.

„Der Gesetzentwurf der Freien Demokraten bietet die Möglichkeit, die Grundsteuer von 2025 an verfassungsrechtlich sicher, einfach und unbürokratisch sowie transparent zu erheben. Wir haben für Hessen von Anfang an ein reines Flächenmodell gefordert, das nach unserer Überzeugung das einfachste und verständlichste Modell ist“, erklärt Schardt-Sauer. Deshalb orientiere sich der Vorschlag der Liberalen an der Fläche des Bodens und des Gebäudes, privilegiere Wohnbebauung und nehme Rücksicht auf übergroße Flächen. „Die Höhe der Steuer richtet sich nur nach der jeweiligen Grundstücksfläche und der Gebäudefläche, der Nutzung sowie dem von der jeweiligen Kommune festgesetzten Hebesatz.“

Derweil sei die Landesregierung von ihrem Flächenmodell abgekommen und habe ein Flächen-Faktor-Modell vorgeschlagen, das auch die Wohnlage berücksichtigt. „Nach unserer Überzeugung führt aber jede Differenzierung dazu, dass der Aufwand für die Verwaltungen vergrößert und die Berechnung komplizierter wird. Unser reines Flächenmodell bleibt einfach und verständlich. Einzig der von der jeweiligen Kommune in den Haushaltsberatungen festzulegende Grundsteuerhebesatz kann, wenn das Gesetz in Kraft ist, noch zu Veränderungen des Betrags führen, den Grundstückseigentümer bezahlen müssen“ sagt Schardt-Sauer. „Die Erhebung nach dem Flächenmodell schafft Verlässlichkeit für die Kommunen, die Eigentümer und somit auch für Mieter.“