SCHARDT-SAUER: Paragraf 219a abschaffen
- Schutz des Lebens und Informationsrecht in Einklang bringen
- Schwangerschaftsabbruch erheblicher medizinischer Eingriff
- Ärztliches Standesrecht untersagt schon jetzt Werbung für Abtreibungen
WIESBADEN – Die Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag spricht sich für die Abschaffung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch aus. Dazu sagte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Marion SCHARDT-SAUER, aus Anlass einer von der Linkspartei angesetzten Aktuellen Stunde: „Der Schutz des Lebens und das Informationsrecht der Frau sowie das damit unmittelbar verbundene Selbstbestimmungsrecht sind ein hohes Gut. Beides gilt es in unserer Gesellschaft zu schützen und zu wahren. Daher müssen diese Interessen in einen Ausgleich gebracht werden. Frauen müssen aber die Möglichkeit haben, sich zu informieren – dies funktioniert nur, wenn es auf der anderen Seite Ärztinnen und Ärzte gibt, die informieren dürfen und damit auch darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.“
Schardt-Sauer weiter: „Es ist dabei zu bedenken, dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht nur eine Schwangerschaft beendet, sondern auch einen erheblichen medizinischen Eingriff für die Patientin darstellt. Die Informationsmöglichkeit über diese Form des medizinischen Eingriffs darf nicht hinter der Informationsmöglichkeit über andere medizinische Behandlung zurücktreten. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist bereits durch das ärztliche Standesrecht untersagt. Es ist darüber hinaus auch nicht zielführend, Ärztinnen und Ärzten zu unterstellen, dass sie für einen Schwangerschaftsabbruch in grob anstößiger Weise überhaupt werben würden.“