SCHARDT-SAUER: Ministerin verweigert bei Aufklärung des Justizskandals die Arbeit

Justitia
29.04.2022
  • Ministerium ist unwillig, Konsequenzen zu ziehen
  • Freie Demokraten erneuern Forderung nach Einsatz eines Sonderermittlers

„Das war Arbeitsverweigerung“ – mit diesen Worten kommentiert Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, das Auftreten von Justizministerin Eva Kühne-Hörmann in der jüngsten Sitzung des Rechtspolitischen Ausschusses des Landtags. „Im Ministerium existiert ein Unwillen fort, eigene Fehler im Fall des Justizskandals um den unter Korruptionsverdacht stehenden Staatsanwalt Alexander B. anzuerkennen und daraus Konsequenzen abzuleiten“, sagt Schardt-Sauer, nachdem die Freien Demokraten den Fall erneut zum Thema im Fachausschuss gemacht hatten. „Obwohl sich die Zahl der Beschuldigten scheibchenweise immer weiter erhöht, lässt die Ministerin nach wie vor keinen Aufklärungswillen erkennen. Sie muss sich vorhalten lassen, dass sie mit dieser Verweigerungshaltung dem Ansehen der hessischen Justiz und dem so wichtigen Vertrauen in den Rechtsstaat schadet“, kritisiert Schardt-Sauer.

Sie ergänzt: „Die Ministerin macht es sich zu einfach, wenn sie einfach negiert, dass es ein System Alexander B. gegeben habe könnte. Immerhin sind jetzt schon drei Staatsanwälte beschuldigt. Umso unverständlicher ist es, dass das Verfahren trotz der Vielzahl an Beschuldigten aus eigenen Reihen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt verbleibt. Deshalb haben wir Freie Demokraten den Einsatz eines Sonderermittlers gefordert, der nicht im aktiven Dienst der hessischen Justiz steht.“