SCHARDT-SAUER: Landesregierung muss Grundsteuer-Versäumnisse kritisch hinterfragen

  • Behörden sollten mit Fristverletzungen kulant umgehen
  • Forderungen der Interessenverbände prüfen
  • Freie Demokraten reichen Dringlichen Berichtsantrag ein

Marion SCHARDT-SAUER, haushaltspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat anlässlich der heute auslaufenden Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung und der unbefriedigenden Rücklaufquote konkrete Forderungen an die Landesregierung adressiert: „Die Behörden sollten mit Fristverletzungen kulant umgehen und auch nachträgliche Einsendungen ermöglichen. Außerdem sollte die Landesregierung die Forderungen der Interessenverbände prüfen, die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwerts zunächst nur vorläufig zu erlassen. Das könnte Finanzverwaltung und Steuerberater vor dem Hintergrund aktueller Belastungsspitzen und möglicher Klagen sowie Einsprüche entlasten“, erklärt Schardt-Sauer.

Sie nimmt bereits jetzt den nächsten Grundsteuererklärungszyklus 2036 in den Blick. „Dieses Mal ist vieles nicht zufriedenstellend gelaufen. So mussten die Grundsteuerpflichtigen zum Beispiel Daten zusammentragen und angeben, die dem Staat an anderer Stelle längst vorliegen. Beim nächsten Mal müssen den Bürgerinnen und Bürgern vorausgefüllte, digitale Grundsteuererklärungen zur Verfügung stehen, bei denen nur noch nach Bedarf Ergänzungen vorgenommen werden müssen“, fordert Schardt-Sauer. Das bedeute auch, dass das zuständige Finanzministerium Fehlerkultur leben und die Versäumnisse der Landesregierung kritisch hinterfragen müsse. „Ein großer Kritikpunkt ist zweifelsohne die fehlende Digitalisierung, konkret in Bezug auf die bereits vorhandenen grundsteuerrelevanten Daten.“

Damit Versäumnisse aufgearbeitet und für die Zukunft klare Verbesserungen erzielt werden, haben die Freien Demokraten heute einen Dringlichen Berichtsantrag (Drs. 20/10468) zu den Lehren der hessischen Umsetzung der Grundsteuerreform eingereicht. Er wird voraussichtlich in der kommenden Sitzung des Haushaltsausschusses des Landtags beantwortet.