SCHARDT-SAUER: Justizskandal weitet sich aus
- Offenbar System „B.“ in der Zentralstelle Medizinstrafrecht
- Schäden für das Land Hessen und Betroffene
- Ministerin zeigt keinen Aufklärungswillen
„Offenbar konnten Oberstaatsanwalt B. und sein Mitarbeiter Staatsanwalt H. wohl über einen längeren Zeitraum hinweg schalten und walten und unbekümmert Straftaten begehen. Es war offenkundig sogar möglich, ein „System B.“ zu implementieren ohne dabei aufzufallen“, stellt Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, nach der heutigen Sondersitzung des Rechtsausschusses fest. Mit einem dringlichen Berichtsantrag hatte sie von Justizministerin Kühne-Hörmann Auskunft über die Vorgänge in der ehemaligen Zentralstelle für Medizinstrafrecht und den Stand der Ermittlungen eingefordert. „Auch nach der heutigen Sitzung zeigt sich, dass die Justizministerin einen energischen Aufklärungswillen vermissen lässt. Beschämend ist, dass sie jegliche Verantwortung von sich weist und immer auf die zuständigen Stellen der Staatsanwaltschaft und des Ministeriums verweist.“
„Die Justizministerin muss sich fragen lassen, wie es möglich ist, dass ein solches korruptes System ungeachtet aufgebaut werden konnte und warum dieses in all den Jahren nicht aufgeflogen ist,“ kommentiert Schardt-Sauer die heutigen Ausführungen der Ministerin. „All das konnte nicht zuletzt deswegen geschehen, weil vom Ministerium keine hinreichenden Kontrollmechanismen vorgegeben wurden.“ Schardt-Sauer fordert, dass den Vorwürfen ausführlich und zügig nachgegangen wird und auch die Kosten, die dem Land Hessen und den Geschädigten entstanden sind, endlich ausgewiesen werden, um eine abschließende Schadenshöhe darstellen zu können.
Schließlich bleiben nach der heutigen Sitzung weitere Fragen offen. „Im Justizskandal haben sich heute mehr Unklarheiten als Aufklärung ergeben. Wie ist es beispielsweise möglich, dass erst nach 18 Monaten auffällt, dass auch der engste Mitarbeiter von B. involviert ist – das ist der zweite Justizskandal in Hessen.“ Auch drängt sich die Frage auf, ob und wie die Dienstaufsicht das Wirken von Alexander B. und den weiteren Akteuren in der einstigen Zentralstelle für Medizinstrafrecht begleitet hat.“ Darüber hinaus fordert Schardt-Sauer, dass auch das weitere Umfeld B.’s in der einstigen Zentralstelle intensiv überprüft wird. Ebenso müsse geprüft werden, ob B. nach seiner Haftentlassung mit H. in den letzten Monaten in Kontakt gestanden hatte. „Wenn die Justizministerin weiter so unwillig die Aufklärung über diese Vorgänge des Justizskandals handhabt, tut sie dem Rechtsstaat keinen Gefallen.“