SCHARDT-SAUER: Justizskandal muss auch politisch aufgeklärt werden

Justitia
12.02.2021
  • Ministerin verkennt Verantwortung
  • Verweis auf Untersuchungen der Staatsanwaltschaft reicht nicht aus
  • Präventive Maßnahmen werden nur zögerlich umgesetzt

WIESBADEN – „Der Fall Alexander B. ist einer der schwersten Skandale in der hessischen Justiz. Umso schlimmer ist es, dass die Justizministerin ihre Verantwortung für die Aufarbeitung verkennt“, kritisiert Marion SCHARDT-SAUER, justizpolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Sie hatte zum wiederholten Mal einen Dringlichen Berichtsantrag zum Fall des unter Korruptionsverdacht stehenden Frankfurter Oberstaatsanwalts gestellt, ist aber von den Antworten, die die Ministerin jetzt gegeben hat, enttäuscht. „Sowohl das Ausmaß des Skandals mit mittlerweile sieben Beschuldigten als auch der wirtschaftliche Schaden sind noch völlig unbekannt. Es reicht nicht aus, immer nur auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu verweisen. Um den Fall auch politisch aufzuarbeiten, ist es zwingend erforderlich, auch verjährte Taten unabhängig von ihrer Relevanz für die laufenden Ermittlungen zu betrachten. Dabei liegt die Verantwortung maßgeblich bei der Ministerin“, erklärt Schardt-Sauer.

„Eine vollständige strukturelle Aufarbeitung des Skandals findet bislang nicht statt. Sie ist aber unerlässlich, um ähnliche Fälle für die Zukunft zu verhindern. Schließlich gab es die Schwachstellen wie eine fehlende Innenrevision und ein fehlendes Vier-Augen-Prinzip nicht nur bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, sondern auch bei weiteren Staatsanwaltschaften in Hessen. Daher müssten Gutachtenaufträge ab einer bestimmten Höhe nachträglich stichprobenartig kontrolliert werden“, sagt Schardt-Sauer. Sie kritisiert zudem, dass präventive Maßnahmen bisher nur sehr zögerlich angekündigt und umgesetzt wurden. „Die Ministerin kann nicht mal erklären, welchen Beitrag der Umzug der Zentralstelle für Medizinstrafrecht von Frankfurt nach Fulda zur zukünftigen Korruptionsbekämpfung leisten soll. Letztlich zieht sich die Ministerin hier auf eine Schaufensterlösung zurück, lässt aber eine strukturierte Auseinandersetzung mit den Schwachstellen des hessischen Justizsystems vermissen.“