SCHARDT-SAUER: Justizministerin muss Verfassungstreue des Gießener Richters prüfen

Justitia
02.02.2022
  • Landesregierung ist nach Urteil zugunsten der NPD untätig geblieben
  • Aufarbeitung durch Ministerin muss schnellstmöglich beginnen
  • Urteilsbewertung ist keine Aufgabe des Landtags

„Die Gemütslage und die Gefühle sind mehr als verständlich – die Vorgehensweise ist es nicht.“ Mit diesen Worten kommentiert Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, die heute im Landtag diskutierte Forderung nach Abberufung eines Gießener Richters, der zugunsten der NPD geurteilt hatte. „In einem Rechtsstaat müssen wir jedoch auch Entscheidungen aushalten, die uns nicht gefallen“, erklärt Schardt-Sauer und erinnert mit Blick auf die Gewaltenteilung daran, dass die Verfassung die Aufgaben klar zuweise: „Es ist nicht Aufgabe des Landtags, Urteile zu bewerten und Richterschelte zu betreiben. Vollzug und Umsetzung der Gesetze sind Aufgabe der Landesregierung, die bei diesem Thema bislang leider untätig geblieben ist.“

Für einen in der hessischen Justiz beschäftigten Richter sei allein die Justizministerin als oberste Dienstherrin zuständig und verantwortlich. „Es ist ihre Aufgabe, dem Vorwurf nachzugehen, der Richter sei nicht verfassungstreu. Das ist ein Vorwurf von erheblicher Tragweite, der dem Vertrauen in die hessische Justiz schadet, denn klar ist: Ein Richter muss verfassungstreu sein!“, betont Schardt-Sauer und fordert die Justizministerin auf, schnellstmöglich mit der Aufarbeitung zu beginnen. „Der Ministerin steht das Instrument des Disziplinarverfahrens mit verschiedenen Eskalationsstufen zur Verfügung. Sie muss den Vorgang aufarbeiten, ihn aktiv in Angriff nehmen und dann das Parlament und den Rechtsausschuss umfassend informieren und ein Vorgehen empfehlen.“ Erst dann sei es Sache des Landtags, eine politische Bewertung abzugeben.