SCHARDT-SAUER: Justizministerin hat verklärten Blick auf die Praxis
- Aussagen der Justizministerin sind realitätsfremd
- Digitalisierung der hessischen Justiz bisher unzureichend
- Behauptungen zur Umsetzung der E-Akte sind mehr Wunsch als Wirklichkeit
WIESBADEN – Anlässlich des heute erschienenen Interviews mit Justizministerin Eva Kühne-Hörmann in der FAZ erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten, Marion SCHARDT-SAUER: „Es ist schon erstaunlich, welchen Blick die Justizministerin auf die Arbeit der Richterinnen und Richter in Hessen hat. So gibt sie an, dass alle Richterinnen und Richter mit Laptops oder Bootsticks ausgestattet wurden, um aus dem Homeoffice arbeiten zu können. Dies ist mitnichten so und widerspricht den Erfahrungen der Richterinnen und Richter aus der Praxis. Noch immer hat die Digitalisierung nicht in allen Gerichten Einzug gehalten, und es ist fraglich, wie Richterinnen und Richter bei einer Verschärfung der Corona-Pandemie von zu Hause aus arbeiten können. Die Behauptung, dass die Justiz gut aufgestellt sei, wird bei denen, die in hessischen Gerichten tätig sind, auf Unverständnis stoßen.“
Auch die Angaben zur E-Akte seien mehr Wunsch als Wirklichkeit: „Die Behauptung, die Testläufe mit der elektronischen Akte funktionierten super, ist realitätsfremd. Egal, mit welchen Akteuren man spricht, alle sind der Ansicht, dass die Einführung der elektronischen Akte dem Zeitplan hinterherhinkt und der vorgegebene zeitliche Ablauf nicht umgesetzt werden kann. Schon jetzt ist abzusehen: Die Einführung der elektronischen Akte wird nicht fristgerecht möglich sein.“