SCHARDT-SAUER: Im Justizskandal sind noch immer wesentliche Fragen offen

Justitia
05.02.2021
  • Freie Demokraten haken erneut zur Aufarbeitung nach
  • Ministerin versucht, das Thema kleinzuhalten
  • Aufgaben der neuen Stabsstelle Innenrevision sind nicht bekannt

WIESBADEN – Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag haken erneut in Bezug auf den Justizskandal um einen unter Korruptionsverdacht stehenden ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalt nach: „Ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des Skandals liegen dem Rechtspolitischen Ausschuss und der Öffentlichkeit wesentliche Erkenntnisse über Tat und Beteiligte im Fall Alexander B. immer noch nicht vor, obwohl dieser eines der höchsten Ämter in der hessischen Justiz bekleidete. Zudem sind die bisher kommunizierten Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Fälle unkonkret und lassen eine kritische Aufarbeitung teilweise vermissen“, erklärt Marion SCHARDT-SAUER, justizpolitische Sprecherin der Fraktion.

„Die dem Rechtsausschuss bisher vorgetragenen Erkenntnisse lassen es fraglich erscheinen, ob das Justizministerium die Aufarbeitung mit der notwendigen Intensität vornimmt. Darüber hinaus sind wesentliche Fragen nicht beantwortet. So ist es relevant zu wissen, ob Schadenersatzansprüche von Betroffenen, vor allem gegen das Land Hessen, bestehen könnten. Außerdem muss dringend geklärt werden, ob Gutachtenvergaben oder sonstige Beauftragungen Dritter in Verfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den von Alexander B. bearbeiteten Verfahren stehen, kontrolliert wurden. Und schließlich ist auch zu fragen, wie organisatorisch sichergestellt wird, dass nur Personen in die Ermittlung eingebunden sind, die keinen über berufliche Angelegenheiten hinausgehenden Kontakt zu Alexander B. hatten.“

Schardt-Sauer ergänzt: „Wir sehen uns gezwungen, dieses Thema wieder und wieder auf die Tagesordnung des Rechtspolitischen Ausschusses zu setzen, da die Justizministerin von sich aus in dieser Causa nicht informiert. Offenbar wird weiter versucht, das Thema kleinzuhalten und die Versäumnisse des Justizministeriums unter den Teppich zu kehren.“ Die Freien Demokraten haben daher einen Dringlichen Berichtsantrag (Drs. 20/5005) für die Sitzung des Rechtsausschusses in der kommenden Woche gestellt. Schardt-Sauer kündigt an, im Rechtsausschuss auch zur neu eingerichteten Stabsstelle Innenrevision beim Justizministerium nachzufragen. „Die Ministerin hat sich dazu bisher nur allgemein geäußert und lässt konkrete Informationen vermissen. So hat sie in einer kürzlich versendeten Pressemitteilung weder angegeben, wer der Leiter der Stabsstelle ist, noch welche konkreten Aufgaben dieser und die Stabsstelle als Ganzes übernehmen und welche Änderungen damit einhergehen. Auch das Organigramm des Ministeriums ist nicht geändert worden, sodass der Öffentlichkeit weitere Informationen verwehrt bleiben.“