SCHARDT-SAUER: Gesetzentwurf der Landesregierung ist nicht durchdacht

17.09.2020
  • Für sinnvolle Änderungen im Justizvollzug braucht es mehr Personal
  • Freie Demokraten sehen Einsatz von Bodycams in Gefängnissen kritisch

WIESBADEN – „Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Justizvollzug ist über weite Strecken schlecht und nicht durchdacht“, kritisiert Marion SCHARDT-SAUER, justizpolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, und sieht sich darin durch die heutige Anhörung im Fachausschuss bestätigt. „Bislang hat die Landesregierung nicht erklärt, wie neue Maßnahmen wie längere Besuchszeiten, Videotelefonie und verpflichtender Deutschunterricht für Gefangene mit Migrationshintergrund kostenneutral realisiert werden sollen. Ebenso unklar ist, wie die sehr strittigen Ideen der Landesregierung umgesetzt werden sollen – zum Beispiel die Nutzung von Waffen bei der Sichtung von Drohnen in Justizvollzugsanstalten oder der Einsatz von Bodycams im Vollzug“, gibt Schardt-Sauer zu bedenken.“ Die Nutzung von Bodycams im Rahmen eines Modellprojekts sehen wir äußerst kritisch. Weder ist der Einsatz notwendig, weil es bereits eine Videoüberwachung auf den Gängen der Justizvollzugsanstalten gibt, noch sind diese zweckdienlich. Außerdem handelt es sich bei Justizvollzugsanstalten um einen nichtöffentlichen Bereich. Es gilt daher, die Privatsphäre der Gefangenen zu respektieren.“

Schardt-Sauer ergänzt: „Es muss klar sein, dass sinnvolle Maßnahmen wie der verpflichtende Deutschunterricht und eine erweiterte Besuchszeit sowie die Videotelefonie nur mit einem Mehr an Personal realisiert werden können. Alles andere wäre weltfremd und würde einen hohen zusätzlichen Aufwand für die Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten bedeuten.“