SCHARDT-SAUER: Gerichtsvollzieher brauchen besseren Schutz

Justitia
04.01.2022
  • Zahl der Angriffe auf Gerichtsvollzieher steigt
  • Schutzwesten und Alarmgeräte flächendeckend zur Verfügung stellen
  • Zulassung justizexterner Bewerber allein macht Beruf nicht attraktiver

WIESBADEN – Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat eine intensivere Ausbildung und einen besseren Schutz der Gerichtsvollzieher in Hessen gefordert. „Auf der einen Seite herrscht Personalmangel, auf der anderen Seite müssen Gerichtsvollzieher Übergriffe fürchten“, erklärt Schardt-Sauer mit Bezug auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 20/6713) der Freien Demokraten. Demnach hat es im vergangenen Jahr 30 Angriffe auf Gerichtsvollzieher gegeben, im Jahr zuvor 23. Sie hatten zum Beispiel psychische Beschwerden, Prellungen oder Bisswunden davongetragen. „Wenn Beschäftigte des Gerichtsvollzugs Angst haben müssen, im Dienst körperlich oder verbal angegriffen zu werden, macht das den Beruf unattraktiver. Deshalb ist es umso wichtiger, die angehenden Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher schon in der Ausbildung umfassend auf solche möglicherweise eintretenden Situationen vorzubereiten“, fordert Schardt-Sauer. „Die Ausbildung in ihrem aktuellen Umfang geht da nicht weit genug.“ Gleiches gelte für die seitens der Landesregierung ergriffenen Schutzmaßnahmen wie den Einsatz mobiler Alarmgeräte, der erst seit November vergangenen Jahres erprobt wird. „Es steht leider zu befürchten, dass die Zahl der Übergriffe angesichts einer zu beobachtenden Radikalisierung weiter steigt. Deshalb sollten mobile Alarmgeräte flächendeckend eingesetzt und Schutzwesten nicht nur im Bedarfsfall, sondern obligatorisch zur Verfügung gestellt werden.“

Irritiert zeigt sich Schardt-Sauer über die jüngsten Äußerungen der zuständigen Justizministerin: „Während Gewalt und Personalmangel offenkundig sind, veröffentlicht die Justizministerin Pressemitteilungen zur Übergabe neuer Dienstausweise an Gerichtsvollzieher sowie dazu, dass nun nach einer entsprechenden Änderung des Beamtenrechts acht externe Bewerberinnen und Bewerber in Hessen einen Gerichtsvollzieher-Lehrgang aufgenommen haben. Das ist eine viel zu niedrige Zahl, und die Äußerungen zeigen, dass die Ministerin die Probleme nicht erkennt und in der Folge keine zufriedenstellenden Lösungen hat. Allein die Zulassung externer Bewerber macht den Beruf noch nicht attraktiver.“