SCHARDT-SAUER: Freie Demokraten wollen Spielraum für Grundsteuer-Härtefälle schaffen

  • Kommunen brauchen Entscheidungsfreiheit
  • Weniger zahlen für Vereinsgaststätten und Scheunen
  • FDP-Gesetzentwurf ist am Mittwoch Thema im Landtag

Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag setzen sich dafür ein, dass Kommunen von durch die Grundsteuer außerordentlich stark belasteten Grundstückseigentümern einen geringeren Betrag als eigentlich errechnet verlangen können: „Die Reform der Grundsteuer mit dem von Schwarz-Grün eingeführten Flächen-Faktor-Modell hat zu Ungerechtigkeiten geführt. Betroffene müssen teilweise ein Vielfaches als bisher zahlen und werden mitunter vor große finanzielle Herausforderungen gestellt. Deshalb muss es zumindest für diese Extremfälle Handlungsspielraum für die Kommunen geben“, fordert Marion Schardt-Sauer, haushaltspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag.

Die Fraktion hat dafür einen Gesetzesentwurf (Drs. 21/2039) vorgelegt, der am Mittwoch dieser Woche in erster Lesung im Landtag beraten werden soll. „Wir geben damit Kommunen die Freiheit, individuell über Härtefälle zu entscheiden und diesen Grundstückseigentümern nicht den vollen Gebührensteuersatz abzunehmen, der sich aus dem Berechnungsmodell und dem örtlichen Hebesatz ergibt. Bislang gibt es eine solche Möglichkeit rechtlich nämlich nicht“, erklärt Schardt-Sauer.

Schardt-Sauer nennt zwei Beispiele, in denen eine solche Härtefall-Regelung angewendet werden könnte: „Gerade im ländlichen Raum gibt es mitunter sehr große Grundstücke samt Scheunen, die einst landwirtschaftlich genutzt wurden und nun der Grundsteuer B zugeordnet werden. Dort wohnen aber in der Regel nur wenige Menschen, die durch die zu zahlende Grundsteuer unverhältnismäßig belastet werden. Für sie sollten die Kommunen genauso Spielraum haben wie für Vereine, die auf ihrer Anlage eine Vereinsgaststätte in Eigenregie betreiben. Diese sind bislang im Gegensatz zu anderen Teilen der Vereinsanlagen, zum Beispiel Umkleiden und Duschen, von einer Grundsteuerbefreiung ausgeschlossen. Wenn eine Stadt oder Gemeinde ihre örtlichen Vereine unterstützen will, braucht sie auch hier Spielraum.“