SCHARDT-SAUER: Freie Demokraten fordern Wechsel der Staatsanwaltschaft im Justizskandal
- Ermittlungsverfahren muss abgegeben werden
- Verdunklungsgefahr besteht trotz der Haftverschonung fort
- Ministerin lässt Informationen vermissen
WIESBADEN – „Das Ermittlungsverfahren in Sachen Alexander B. und die damit zusammenhängenden weiteren Ermittlungsverfahren müssen dringend an eine andere Staatsanwaltschaft in Hessen abgegeben werden“, hat die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag in der heutigen Sitzung des rechtspolitischen Ausschusses gefordert.
Der Beschuldigte im Justizskandal wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, nachdem die Haftverschonung von der Frankfurter Staatsanwaltschaft beantragt wurde. „Nach der heutigen Rechtsausschuss-Sitzung ist klar, dass weiterhin Verdunklungsgefahr im Fall des unter Korruptionsverdacht stehenden Alexander B. besteht, durch Auflagen wie Kontaktverbote aber ein minderes Mittel als die Untersuchungshaft vorliege. Dies ist bei der zuständigen Ermittlungsrichterin offenbar auf starke Bedenken gestoßen, ist sie doch der Ansicht, es sei lediglich eine Hoffnung der Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte sich an alle Kontaktverbote halte. Dies sei nicht nachzuprüfen, eine Kontaktverfolgung mithin nicht realisierbar. Das bereitet auch uns Bauchschmerzen, auch vor dem Hintergrund, dass die Tatvorwürfe gegen den Beschuldigten erweitert wurden, diese nicht abschließend ermittelt sind und er kein umfassendes Geständnis abgelegt hat“, erklärt Schardt-Sauer. Die Ministerin hatte im rechtspolitischen Ausschuss berichtet, dass weitere finanzielle Mittel an den Oberstaatsanwalt geflossen seien. Auch für die Öffentlichkeit sei das Vorgehen schwer vermittelbar und könnte für diese ein „Geschmäckle“ haben. Darüber hinaus wusste B. von der Strafanzeige seiner ehemaligen Lebensgefährtin und konnte daher frühzeitig handeln.
Schardt-Sauer ergänzt: „Die Ministerin lässt darüber hinaus jeglichen Informationswillen vermissen. Sie informiert nur häppchenweise und hat bisher kein umfassendes Konzept vorgestellt, das die Korruption vermeidet und bekämpft. Es muss vielmehr einen Neuanfang im Bereich des Medizinwirtschaftsstrafrechts geben.“