SCHARDT-SAUER: Freie Demokraten fordern Stabsstelle zur Einführung der E-Akte

12.05.2022
  • E-Akte steht für moderne und leistungsfähige Justiz
  • Justizministerin hat Einführung verschleppt
  • „Tiefpunkt des Versagens“

Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat die Landesregierung aufgefordert, die Einführung der E-Akte für die hessische Justiz endlich professionell anzugehen und das Projekt auf höchster Ebene zu steuern. „Es braucht jetzt eine Stabsstelle im Justizministerium – und einen ehrlichen, aufgeschlossenen Dialog mit der juristischen Praxis“, fordert Schardt-Sauer. Die Freien Demokraten haben die durch die Justizministerin verschleppte Einführung der E-Akte heute zu ihrem Setzpunktthema, das heißt zum Schwerpunkt, im Landtag gemacht, denn: „Die Einführung der E-Akte ist inhaltlich enorm wichtig, denn sie steht für kürzere Verfahrenslaufzeiten, eine leistungsfähige und moderne Justiz sowie die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Leider wirkt die flächendeckende Einführung nach vielen Jahren der Verantwortung von Ministerin Eva Kühne-Hörmann wie eine Fata Morgana“, sagt Schardt-Sauer und verweist auf die Präsidentin des Amtsgerichts Frankfurt, die gerade erst gesagt hatte, ihr fehle die Phantasie, wie die Einführung der E-Akte bis zum gesetzlich vorgegebenen Starttermin in dreieinhalb Jahren gelingen solle. „Das eine ist die mangelhafte Kostenkalkulation mit einem Anstieg von ursprünglich 37 Millionen Euro auf aktuell 235 Millionen Euro. Das andere ist, dass die Ministerin nicht mal eine Projektplanung mit Fakten zu Kosten, Zeit und inhaltlichen Meilensteinen vorgelegt hat“, kritisiert Schardt-Sauer.

Sie erinnert daran, dass Kühne-Hörmann als Justizministerin 2014 ein gut bestelltes Feld übernommen habe. „Hessens Justiz war im Spitzenfeld der Bundesländer und Leuchtturm in Themenfeldern wie Digitalisierung und Modernität. Acht Jahre später ist Hessen als Justizstandort im Ländervergleich ganz unten angelangt und die hessische Justiz als Arbeitgeberin kaum noch attraktiv“, beklagt Schardt-Sauer. Die E-Akte sei der Tiefpunkt des Versagens, doch auch die Personalnot, der Justizskandal um den unter Korruptionsverdacht stehenden Oberstaatsanwalt Alexander B. und die mangelnde Digitalisierung zeigten die Schwäche der Ministerin. Die nur unzureichend vorangetriebene Digitalisierung führe dazu, dass Schriftsätze von Anwälten zwar digital bei den Gerichten eingereicht, dann aber dort ausgedruckt werden. Allein das Amtsgericht Frankfurt verbrauche jeden Monat acht Paletten Papier. „So mutet kein moderner und leistungsfähiger Rechtsstaat an, so gewinnt man keine Nachwuchskräfte für die Justiz“, stellt Schardt-Sauer fest. „Hessens Justiz verdient mehr als das, was die zuständige Ministerin leistet.“