SCHARDT-SAUER: Ermittlungsverfahren im Justizskandal muss dringend beschleunigt werden

Justitia
07.03.2022
  • Freie Demokraten kritisieren fehlenden Aufklärungswillen der Ministerin
  • Offenbar jahrelanges unentdecktes System zur Bereicherung 
  • Beziehung zu Kollegin hat „Geschmäckle“

Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, zeigt sich nach der heutigen Sondersitzung des Rechtspolitischen Ausschusses des Landtags enttäuscht: „Die Unklarheiten und offenen Fragen nehmen zu, die Justizministerin lässt energischen Aufklärungswillen vermissen. Es besteht weiterhin großer Aufklärungsbedarf im Justizskandal um den unter Korruptionsverdacht stehenden Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. Es ist offenkundig, dass Alexander B. mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen ist und sich zur persönlichen Bereicherung ein System aufgebaut hat. Die Frage, warum ein Oberstaatsanwalt in 15 Jahren ein solches System aufbauen konnte und dass keiner etwas davon mitbekommen hat, ist eine der Fragen, die die Ministerin auch heute offengelassen hat“, kritisiert Schardt-Sauer, nachdem ein Dringlicher Berichtsantrag der Freien Demokraten nur unzureichend beantwortet worden war. „Es ist enttäuschend, dass die Ministerin weiterhin keinen Aufklärungswillen zeigt und ihr offenbar die Bereitschaft fehlt, die Aufarbeitung offensiv voranzutreiben.“ Stattdessen verweise sie lediglich auf laufende Ermittlungsverfahren. „Diese Verfahren müssen dringend beschleunigt werden und die Anklagen zeitnah erfolgen, um das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen. Es kann nicht sein, dass noch kein Zeitpunkt für die Anklageerhebungen absehbar ist.“

Schardt-Sauer bezweifelt darüber hinaus die Darstellung, dass allein Alexander B. die Rechnungen abgezeichnet hat, an deren Begleichung er sich letztlich bereichert haben soll: „Es ist kaum vorstellbar, dass außer B. niemand mit der Rechnungstellung betraut war. Es muss mindestens eine Vertretung gegeben haben, die Kenntnis hatte“, meint Schardt-Sauer und fordert eine Aufarbeitung auch in Bezug auf die Innenrevision. Dass nun heute durch die Berichterstattung des Hessischen Rundfunks bekannt wurde, dass B. eine intime Beziehung mit einer Kollegin habe, bei der er vor seiner erneuten Verhaftung Anfang dieses Jahres Unterschlupf bekommen hatte, verwundert Schardt-Sauer, auch wenn die Kollegin nicht als Beschuldigte, sondern als Zeugin gilt. „Das hat ein Geschmäckle“, kritisiert Schardt-Sauer.