SCHARDT-SAUER: Endlich kommt der integrierte Bachelor im Jura-Studium

Justitia

Um Jura-Studierenden in Hessen einen integrierten Bachelor-Abschluss zu ermöglichen, hat die Fraktion der Freien Demokraten einen Gesetzentwurf (Drs. 21/922) in den Landtag eingebracht. Diesen Gesetzentwurf hat der Landtag in der heutigen Plenardebatte diskutiert. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Marion Schardt-Sauer:

„Die ewige Angst vor dem Nichts durch Nichtbestehen: Das Damoklesschwert, das über dem Jurastudium hängt, muss weg. Studentinnen und Studenten, die nicht zum Ersten Staatsexamen antreten oder es nicht bestehen, stehen trotz eines jahrelangen Jura-Studiums ohne Abschluss da. Es ist an der Zeit, bereits erbrachte Studienleistungen endlich wertzuschätzen. Das ist nicht nur für die berufliche Perspektive der Studentinnen und Studenten wichtig, sondern auch ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Seit 2021 fragen wir Freie Demokraten den aktuellen Stand zur Einführung eines integrierten Bachelors im Jura-Studium beim Justizministerium ab. Nach Jahren kommt die Landesregierung nun endlich in die Puschen und kündigt den integrierten Bachelor-Abschluss an – und zwar am selben Tag, an dem unser Gesetzentwurf im Plenum diskutiert wird.“

Das Gesetz auf einen Blick

Warum braucht es das Gesetz?

Durch das Gesetz gibt es eine Perspektive für Studentinnen und Studenten, die das Erste Staatsexamen nicht geschafft haben oder nicht antreten wollen. Ohne Staatsexamen können die Studentinnen und Studenten entscheiden, direkt beruflich tätig zu werden oder ein Master-Studium zu beginnen. Außerdem sorgt der Bachelor-Abschluss für internationale Vergleichbarkeit.

Wer profitiert?

Neben den Jura-Studentinnen und -Studenten profitieren auch die hessische Wirtschaft sowie die Verwaltung, die unter dem Fachkräftemangel leiden. Der Bachelor-Abschluss ermöglicht einen frühzeitigen Berufseinstieg.

Wie hoch sind die Kosten? 

Für das Land Hessen entstehen bei der Einführung eines integrierten Bachelors keine Mehrkosten. Den Universitäten könnten geringfügige Personal- und Sachkosten im Zuge der Ausstellung der Bachelor-Urkunden entstehen.