SCHARDT-SAUER/DR. H.C. HAHN: EuGH-Urteil ist Meilenstein für Schutz der Bürgerrechte
- Entscheidung des EuGH bestätigt Kurs der Freien Demokraten
- Regelung für anlassbezogene Datenspeicherung erforderlich
- Quick-Freeze-Verfahren ist rechtskonforme Methode
Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat sich nach dem heute verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, wonach die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt, erleichtert gezeigt: „Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Meilenstein für den Schutz der Bürgerrechte und bestätigt den Kurs der Freien Demokraten. Wir haben uns stets gegen die Vorratsdatenspeicherung positioniert, denn sie ist ein pauschales Instrument, das auch rechtstreue Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt.“ Zur Erklärung: Auch wenn kein Verbrechen vorliegt, kann die Vorratsdatenspeicherung zum Einsatz kommen. Daten von Bürgerinnen und Bürgern können ohne jeglichen Anlass gespeichert werden.
Der Sprecher für Datenschutz, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, ergänzt: „Die Entscheidung ist auch eine schwere Schlappe für Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die vor wenigen Tagen noch gefordert hatte, die Vorratsdatenspeicherung zu erweitern. Die anlasslose Speicherung von Daten von Bürgerinnen und Bürgern verstößt gegen Grundrechte und lässt darüber hinaus Rückschlüsse auf ihr privates Kommunikationsverhalten zu – das hat elementare Auswirkungen auf unser Verhalten und unsere Freiheit, zudem steigt das Risiko von Missbrauch. Auch vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des EuGH richtig und wichtig. Nun muss die Regelung durch solche ersetzt werden, mit denen rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss Datenspeicherung möglich ist. Der EuGH hat dazu rechtssichere technische Möglichkeiten aufgezeigt – und erachtet das Quick-Freeze-Verfahren als rechtskonforme Methode.“