SCHARDT-SAUER: Breite Zustimmung für Flächenmodell

  • Fachleute-Anhörung zur Grundsteuer im Haushaltsausschuss
  • Experten bezeichnen FDP-Modell als einfach und verlässlich

WIESBADEN – Marion SCHARDT-SAUER, haushaltspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat sich erfreut über die breite Zustimmung von Fachleuten gezeigt, bei der Neuregelung der Grundsteuer nicht das extrem bürokratische und kaum praktikable Bundesmodell anzuwenden. „Die Freien Demokraten haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Öffnungsklausel den Bundesländern einen eigenen Weg ermöglicht und in Hessen nun zwei Flächenmodelle beraten werden können“, erinnert Schardt-Sauer. Im Haushaltsausschuss des Landtags wurden heute Fachleute zum Grundsteuer-Gesetzentwurf der Freien Demokraten sowie zum Gesetzentwurf der Landesregierung angehört; viele hatten auch bereits schriftliche Stellungnahmen abgegeben. „Einige Experten bestätigen unseren Kurs, die Grundsteuererhebung möglichst einfach, transparent und verständlich zu gestalten und auf ein reines Flächenmodell zu setzen. Die Landesregierung verkompliziert nach unserer Überzeugung mit ihrem Flächen-Faktor-Modell, das auch die Wohnlage berücksichtigt, die Berechnung der Grundsteuer unnötig“.

Unterstützung bekommen die Freien Demokraten zum Beispiel vom Hessischen Industrie- und Handelskammertag, der für ein reines Flächenmodell plädiert, „da die Erhebung der Grundsteuer in Hessen möglichst einfach und transparent ausgestaltet werden sollte“. Dem Hinweis, bei dem Vorhaben die Wirtschaft im Blick zu behalten, können sich die Freien Demokraten nur anschließen.  Auch die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände findet positive Worte für den Vorschlag der Freien Demokraten und bezeichnet die das Flächenmodell als „aus Sicht der Kommune aufgabengerecht und aus Sicht der Steuerpflichtigen gleichheitsgerecht“. Der Eigentümerverband „Haus & Grund Hessen“ bezeichnet in seiner schriftlichen Stellungnahme  das nach dem Modell der Landesregierung erforderliche regelmäßige Einpflegen veränderter Bodenrichtwerte als unnötige Inanspruchnahme von Verwaltungsressourcen und befürwortet das reine Flächenmodell nicht nur wegen des geringeren Aufwandes: Es sei „ein wirklich ,objektives‘ Modell, dass eine gerechtere und nachvollziehbarere Steuerlastverteilung mit einer hohen Effizienz bei der Verwaltung durch die Finanzbehörden verknüpft“.

„Diese Argumente sollten auch diejenigen überzeugen, die bislang noch für ein Flächen-Faktor-Modell aussprechen“, meint Schardt-Sauer.

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die seitherige Bemessung der kommunal erhobenen Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, die auf Jahrzehnte alten Einheitswerten beruht. Der Bundestag hatte dann 2019 eine Reform der Grundsteuer beschlossen und den Bundesländern durch eine Öffnungsklausel eigene Regelungen ermöglicht. Von 2025 an muss die Grundsteuer auf neuer Grundlage erhoben werden.