SCHARDT-SAUER: Ärzte müssen über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen
- Gießener Medizinerin siegt juristisch im Kampf gegen Diffamierung
- Freie Demokraten fordern Abschaffung des Paragrafen 219a
- Frauen in Notsituationen nicht alleinlassen
WIESBADEN – Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat das heutige Urteil des Landgerichts Hamburg begrüßt. Das Gericht hat der Gießener Ärztin Kristina Hänel mit ihrer Unterlassungsklage gegen den Betreiber der Internetseite „Babykaust“ teilweise Recht gegeben, der die Medizinerin mit Wachmannschaften und Ärzten in Konzentrationslagern und die von ihr vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust verglich. „Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Der Abtreibungsgegner hat hier jedoch schlicht mit seinen Äußerungen Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sowie jede ungewollt Schwangere diffamiert“, erklärt Schardt-Sauer. „So etwas darf auch unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit nicht geschehen. Es ist gut, dass das Landgericht Hamburg bestätigt hat, dass mit den Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten sind.“
Schardt-Sauer ergänzt: „Es kann nicht sein, dass eine Ärztin beschimpft wird und um ihr Leben fürchten muss, die ihrem Beruf nachgeht und sich mit beratungssuchenden Frauen auseinandersetzt. Wir Freie Demokraten bleiben dabei, dass der Paragraf 219a StGB, der das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen regelt, abgeschafft werden soll.“ Nach diesem Paragrafen macht sich ein Arzt bereits dann strafbar, wenn er darauf hinweist, dass er Schwangerschaftsabbrüche vornimmt und dazu allgemeine Informationen zur Verfügung stellt, zum Beispiel auf seiner Website. „Paragraf 219a kriminalisiert daher nicht nur die anpreisende Werbung, sondern bereits sachliche Informationen“, erklärt Schardt-Sauer und fordert: „Beratungssuchenden Frauen, die ohnehin schon in einer belastenden Situation sind, sollte der Zugang zu Informationen über die Methode, Risiken und Kosten einer Behandlung nicht erschwert werden. Frauen suchen gerade nach diesen Informationen, wenn sie vor der schwierigen Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs stehen. Sie dürfen daher in dieser Notsituation nicht alleine gelassen werden. Die Ärzte sollten über die Behandlung sachlich informieren dürfen anstatt kriminalisiert zu werden.“