Rundfunkstaatsvertrag

08.06.2016
  • CDU und Grüne setzen sich über eindeutige Bedenken des Hessischen Datenschutzbeauftragten hinweg

Anlässlich der Diskussion um wesentliche Änderungen des Rundfunkwesens, die sich aus dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ergeben, erklärte der ‎medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Florian RENTSCH: „Der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Ronellenfitsch hat heute in seiner Stellungnahme auf massive datenschutzrechtliche Probleme durch den neuen ‎Staatsvertrag hingewiesen. So hält er den darin vorgesehenen erneuten, vollständigen Abruf der persönlichen Meldedaten ‎aller Bürgerinnen und Bürger für nicht geboten, unverhältnismäßig und damit für verfassungswidrig. Dies öffnet Tür und Tor dafür, dass in Zukunft der Rundfunkbeitragsservice als quasi einzige Institution deutschlandweit dauerhaft vollen Zugriff auf sämtliche  Meldedaten erhält. ‎Dieser massive Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung war der schwarz-grünen Landesregierung nicht einmal eine Protokollnotiz in den Verhandlungen wert. Und auch die Vertreter der Fraktion der Grünen haben heute ohne jedes Problembewusstsein für den Staatsvertrag gestimmt. Auch wenn die FDP-Fraktion viele richtige Ansätze an anderer Stelle des Entwurfs sehen kann, können wir alleine schon wegen des datenschutzrechtlichen Blankoschecks, der hier ausgestellt werden soll, nicht zustimmen.“