ROCK: Testpflicht in Kitas schützt Kinder, Familien und Erzieherinnen
- Kinder dürfen nicht länger Leidtragende der Pandemie sein
- Freiwillige Tests sind zu unverbindlich
- Land muss Kosten komplett tragen
„Von der Schule bis zum Altenheim werden Menschen überall vor dem Corona-Virus geschützt und engmaschig getestet. Nur bei den Jüngsten in den Kindertagesstätten sieht das immer noch anders aus: Ob und wie oft Corona-Tests vorgenommen werden, hängt vom Wohnort und dem Vorgehen in der jeweiligen Kita ab“, kritisiert René ROCK, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für frühkindliche Bildung der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. „Es hat sich aber gezeigt, dass Tests auf freiwilliger Basis nicht ausreichen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verlangsamen und dem Gesundheitsschutz von Kindern, Familien sowie Erzieherinnen und Erziehern Rechnung zu tragen“, erklärt Rock und fordert eine Testpflicht für hessische Kindertagesstätten. Ihren Vorstoß für flächendeckende verbindliche Tests in Kitas haben die Freien Demokraten heute zur Aktuellen Stunde im Landtag gemacht.
„In nunmehr zwei Jahren Pandemie sind Kinder viel zu oft die Leidtragenden gewesen. Doch bis heute verweist die Landesregierung immer wieder auf die Kommunen, wenn es um Testungen in Kitas geht, und schiebt jede Verantwortung von sich“, ärgert sich Rock. Seiner Überzeugung nach braucht es die Testnachweispflicht als verbindlichere Lösung statt freiwilliger Tests sowie eine komplette Kostenübernahme durch das Land. „Es ist offenkundig, dass eine 50-prozentige Kostenübernahme nicht ausreicht. Die Kommunen oder privaten Träger, die die andere Hälfte tragen müssen, haben bislang nur einen Bruchteil der zur Verfügung stehenden Landesmittel verwendet.“
Der Vorschlag der Freien Demokraten sieht vor, dass die Tests in der Regel nicht in der Kita, sondern drei Mal pro Woche zu Hause durchgeführt werden. „Das erleichtert zum einen den Tagesablauf in den Einrichtungen, zum anderen lassen sich vor allem kleinere Kinder lieber von ihrer Mutter oder ihrem Vater testen als vom Kita-Personal“, erklärt Rock. Den Kita-Trägern soll ein Vordruck zur Verfügung gestellt werden, auf dem die Erziehungsberechtigten mit einer Unterschrift das negative Testergebnis ihrer Kinder bestätigen. Die Tests werden den Eltern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sollen der Nachweis einer Bürgerteststelle anerkannt und geimpfte oder genesene Kinder von der Testpflicht ausgenommen werden. Ausnahmen von der Testung zu Hause sollen möglich sein, wenn es bereits ein einrichtungsspezifisches Testkonzept gibt – zum Beispiel, wenn die Kinder an sogenannten Lolli-Pool-Testungen teilnehmen.
„Andere Bundesländer planen ebenfalls eine Testpflicht für Kitas oder haben sie bereits umgesetzt. Das dient dem Schutz aller Beteiligten und trägt dazu bei, dass Kindertagesstätten trotz hoher Inzidenzen geöffnet bleiben können.“