ROCK/SCHARDT-SAUER: Boddenberg muss Finanzierung der Corona-Hilfen sicherstellen

  • Pandemische Situation erfordert schnelle Hilfen
  • Verfassungsmäßige Finanzierung muss sichergestellt werden
  • Freie Demokraten fordern Klarheit und beantragen Sondersitzung des Haushaltsausschusses

„Das Land ist mehr denn je in der Verantwortung, Corona und die Folgen der Krise zu bekämpfen und die Finanzierung entsprechender Hilfen verfassungsmäßig sicherzustellen“, sagt René ROCK, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Hessischen Landtag mit Blick auf das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes zum schwarz-grünen Corona-Sondervermögen vor einigen Wochen. „Die Landesregierung hat seither keinerlei Anstalten erkennen lassen, wie sie mit dem Urteil umgehen möchte, geschweige denn, wie sie plant, das Sondervermögen abzuwickeln und die Finanzierung notwendiger Hilfen verfassungsgemäß sicherzustellen.“ Die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion, Marion SCHARDT-SAUER, verweist auf die Urteilsbegründung, in der Staatsgerichtshof gangbare Wege aufgezeigt hatte, wie den Menschen und Unternehmen im Land verfassungskonform geholfen werden könne. „Minister Boddenberg ist bislang tatenlos geblieben. Er und die Landesregierung sollten angesichts der aktuellen Lage ihren Dämmerschlaf beenden. Denn geht es um nichts weniger als um die Finanzierung von Maßnahmen, mit denen das Virus eingedämmt werden soll, und um Hilfen für diejenigen Menschen und Unternehmen, die in Folge der Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren.“ 

In einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses wollen die Freien Demoraten deshalb von der Landesregierung wissen, wie die Neuregelung schnell und verfassungskonform erfolgen soll, so dass nicht länger als notwendig ein verfassungswidriges Gesetz angewendet werden muss. Mit Hilfe eines Dringlichen Berichtsantrags wollen sie unter anderem eine Übersicht der bereits genehmigten, aber noch nicht verausgabten Maßnahmen erhalten, die den Vorgaben des Staatsgerichtshofes an Erforderlichkeit und Geeignetheit entsprechen. Darüber hinaus wollen sie wissen, inwieweit eine Verwendung von Rücklagen und Steuermehrreinnahmen von Schwarz-Grün beabsichtigt ist. „Es geht darum, dass wir die Hilfen, die auch nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs als zulässig angesehen werden, in eine verfassungskonforme Regelung überführt werden“, erklärt Schardt-Sauer. „In der aktuellen pandemischen Situation, in der Weihnachtsmärkte abgesagt werden, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime Unterstützung brauchen das Impfen noch besser vorangetrieben werden muss, muss prioritär sichergestellt werden, dass notwendige Hilfen schnell da ankommen, wo sie dringend gebraucht werden.“